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Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Prof. Dr. Baer, LL.M., Humboldt-Universität Berlin, stellt die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung im Folgenden Hinweise auf bundesdeutsche Rechtsprechung zum AGG zur Verfügung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Entscheidungen - Stand Herbst 2009 - sind mit Blick auf die Anwendung des AGG ausgewählt und zusammengefasst. Tatsächlich haben die Gerichte oftmals noch andere Gesetze und Rechtsquellen bei der Urteilsfindung herangezogen, die hier nicht erwähnt werden. Die Entscheidungen sind bei den Gerichten unter den angegebenen Aktenzeichen verfügbar; einige Entscheidungen stehen auch online zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hiermit keine rechtliche Beratung erfolgt und keine Hinweise zur Lösung von Einzelfällen gegeben werden können. Es wird auch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen.


Rechtsprechung zu den Diskriminierungsmerkmalen nach § 1 AGG:

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Antidiskriminierungsstelle
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Telefon (030) 9028-1866
E-Mail