Pensionsstelle - PS V -

Die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin nimmt zentral die Aufgabe der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Versorgungsbezügen für das Land Berlin wahr.

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Versorgungsbezüge

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung Weitere Informationen

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Vordienstzeiten

Berücksichtigung von Zeiten vor Begründung Ihres Beamten-verhältnisses Weitere Informationen

Finanzplanberatung

Paar im Beratungsgespräch

Auskunftsstelle

Versorgungsrechtliche Auswirkungen von Arbeitszeitreduzierungen und Beurlaubungen Weitere Informationen

Tastatur mit Formulare-Button

Tastatur mit Formulare-Button

Merkblätter / Formulare

Unsere Formulare und Merkblätter von A – Z Weitere Informationen

Computertastaturtaste mit Aufschrift 'Unterstützung' und Mauszeiger

Computertastaturtaste mit Aufschrift 'Unterstützung' und Mauszeiger

Informationen und Formulare für Dienststellen

Computertastatur

Hände auf einer Computertastatur

Versorgungsauskunft online

Berliner Beamtinnen und Beamte können online ihr voraussichtliches zukünftiges Ruhegehalt ausrechnen lassen. Hierfür steht die Anwendung Versorgungsauskunft online unter www.berlin.de/versorgungsauskunft-online bereit. Die Berechnung kann als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden. Weitere Informationen

Aktuelle Mitteilungen

07.03.2024 - keine Eingangsbestätigung

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens keine Eingangsbestätigungen erstellt werden können.

28.06.2022 - Verbesserung beim Hinzuverdienst bei der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltsatzes

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat eine neue Regelung zum Hinzuverdienst bei der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltsatzes nach §§ 14a/108a/50e LBeamtVG getroffen. Der durchschnittliche Hinzuverdienst erhöht sich nun von bisher 325 EURO auf 525 EURO monatlich. Diese und weitere Änderungen des LBeamtVG sind im GVBl. 2022 Heft Nr. 33 vom 25.06.2022 bekanntgegeben worden.

Wegen des derzeit hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von diesbezüglichen Nachfragen im Sachgebiet abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.

31.05.2022 - Aus VB V wird PS V

Zum 01.06.2022 änderen sich unsere Stellenzeichen von VB V zu PS V. Die nachfolgenden Ziffern der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben unverändert.

Formulare, die noch die alten Stellenzeichen beinhalten, können für einen Übergangszeitraum weiter verwendet werden bzw. sind handschriftlich zu ändern.

11.04.2022 - Persönliche Erreichbarkeit der Pensionsstelle

Persönliches Vorsprechen ist z.Zt. weiterhin nur nach Terminvereinbarung und unter Verwendung eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP 2 Maske möglich.

29.09.2021 - Einreichung von Unterlagen

Unterlagen, die Sie uns zusenden, bitte nicht klammern, heften oder kleben. Das erleichtert die Aufbereitung der Post in unserer Registratur erheblich. Vielen Dank im Voraus.

16.06.2020 pauschale Beihilfe

Mit dem Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe vom 4. März 2020 (GVBl. Nr. 9 vom 17. März 2020) wurde die Möglichkeit geschaffen, für beihilfeberechtigte Personen, die entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) versichert sind, auf Antrag alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu gewähren.

Der Antrag ist bei der Beihilfestelle einzureichen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Beihilfestelle