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LVwA-Familienkasse

Landesfamilienkasse - PS Z LFamK




Mit der Verordnung über die Einrichtung von Landesfamilienkassen im Land Berlin vom 30.09.2009 wurde die Familienkasse des LVwA zur Landesfamilienkasse bestimmt.

Danach kann das Landesverwaltungsamt Berlin als Landesfamilienkasse die Aufgaben einer Familienkasse im Sinne des § 72 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes wahrnehmen, soweit ihm diese Aufgaben von den Dienststellen aus dem Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung, den Dienstbehörden sonstiger öffentlicher Stellen des Landes Berlin oder den Dienstbehörden der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts übertragen werden.

Wir arbeiten für folgende Dienststellen und Einrichtungen:

Abgeordnetenhaus von Berlin - Abghs -
Ärztekammer Berlin
Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - BBDI -
Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben - BBGes -
Berliner Forsten - BF -
Deutsches Theater Berlin - DT -
IT-Dienstleistungszentrum Berlin - ITDZ -
Kindergärten City - Eigenbetrieb von Berlin - Kita City -
Konzerthaus Berlin - KH -
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - LABO -
Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung - LfG -
Landesbetrieb Krematorium Berlin - LKB -
Landesverwaltungsamt Berlin - LVwA -
Maxim Gorki Theater - MGT -
Regierender Bürgermeister von Berlin - RBm - Skzl - Kult. Angelegenheiten -
Senatsverwaltung für Finanzen - SenFin -
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - SenGesSoz -
Senatsverwaltung für Inneres und Sport - SenInnSport -
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - SenArbIntFrau -
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - SenJustV -
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - SenStadtUm -
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung - SenWiTechForsch -
Staatliche Münze Berlin - Münze -
Stiftung Bröhan-Museum
Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum - NSCJ -
Stiftung Oper in Berlin
Stiftung Topographie des Terrors
Theater An Der Parkaue - TaP -
Universität der Künste - UdK -
Versorgungsempfänger des Landes Berlin
Verwaltungsakademie Berlin - VAk -
Volksbühne Berlin - VB -
Zentral- und Landesbibliothek Berlin - ZLB -
Zentrales Personalüberhangmanagement - ZeP -

Bitte unbedingt beachten:

Die Landesfamilienkasse des Landesverwaltungsamtes ist nicht für die gesamte Verwaltung Berlins zuständig, sondern nur für die vorgenannten Stellen tätig.

Ihre aktenführende Stelle erhält bei Festsetzungs-, Änderungs- oder Aufhebungsbescheiden eine Durchschrift von der PS Z LFamK. Bezüglich der Zahlung von kindbezogenen Bestandteilen erhalten Sie von dort weitere Nachricht.

Bitte denken Sie daran, uns bedeutsame Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse rechtzeitig mitzuteilen, damit Überzahlungen vermieden werden.

Richten Sie deshalb alle Anfragen und Mitteilungen direkt an uns.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt weiterhin mit Ihren Bezügen.


Aktuelles zur Landesfamilienkasse

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Informationen, Hinweise und Mitteilungen der Landesfamilienkasse des Landesverwaltungsamts Berlin.

Letzte Meldung vom 23.12.2011  mehr »

Häufige Fragen

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Ansprechpartner

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Formulare / Merkblätter

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10707 Berlin
- Wilmersdorf

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