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Beihilfe - Aktuelles

1. ÄndVO zur LBhVO

25.05.2012 - Die 1. ÄndVO zur LBhVO ist am 24.05.2012 im Gesetz-u.Verordnungsblatt Berlin veröffentlicht worden. Die wichtigsten Änderungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

  • 2012.05 - Informationsblatt zur 1.ÄndVO zur LBhVO

    2012.05 - Informationsblatt zur 1.ÄndVO zur LBhVO laden »

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Neues Informationsblatt zum Thema Wahl-Leistungen bei stationären Krankenhausbehandlungen

30.04.2012 - Zum Thema Wahl-Leistungen bei stationären Krankenhausbehandlungen ist ein neues Informationsblatt für die Kundinnen und Kunden erarbeitet worden. Es steht nachfolgend für Sie bereit.

  • Informationsblatt zur Beihilfe für Wahl-Leistungen bei stationären Krankenhausbehandlungen

    Informationsblatt zur Beihilfe für Wahl-Leistungen bei stationären Krankenhausbehandlungen laden »

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Veränderte Öffnungs- und Sprechzeiten zu Himmelfahrt am Freitag, den 18.05.2012

27.04.2012 - Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

am Freitag, den 18.05.2012, schliesst die Geschäftsstelle der Beihilfestelle bereits um 13:00 Uhr. Darüber hinaus findet die telefonische und persönliche Sprechzeit am Freitag, den 18.05.2012, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nicht statt. Für die Antragsabgabe nach 13:00 Uhr steht im Wartebereich der Beihilfestelle ein Briefkasten für die Kunden zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die gute Entwicklung der Bearbeitungszeiten durch eine Stärkung der originären Antragsbearbeitungskapazitäten unterstützen wollen.

Ihre Beihilfestelle

Neues Informationsblatt zum Thema Heilmittel -Leistungen (ehem. Heilbehandlungen)

20.01.2012 - Zum Thema Heilmittel -Leistungen (Inhalation, Krankengymnastik, Massagen, Elektrotherapie usw.) ist ein neues Informationsblatt für die Kundinnen und Kunden erarbeitet worden. Es steht nachfolgend für Sie bereit.

  • Informationsblatt Heilmittel-Leistungen (ehem. Heilbehandlungen)

    Informationsblatt Heilmittel-Leistungen (ehem. Heilbehandlungen) laden »

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Neue Gebührenordnung für Zahnärzte ab 01.01.2012

04.01.2012 - Zum 01.01.2012 ist eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten. Die Einzelheiten können Sie dem nachfolgenden Dokument entnehmen.

  • Gebührenordnung für Zahnärzte ab dem 01.01.2012

    Gebührenordnung für Zahnärzte ab dem 01.01.2012 laden »

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Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen

27.12.2011 - Im Zusammenhang mit Ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis treffen Beamtinnen und Beamte auch im Hinblick auf die Absicherung der Risiken in Krankheits- und Pflegefällen Entscheidungen, an die sie langfristig oder gegebenenfalls lebenslang gebunden sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bediensteten sich der Tragweite dieser Entscheidungen häufig nicht bewusst sind. Aus diesem Grunde hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 21.12.2011 das nachfolgende Rundschreiben erlassen, in dem die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Wahl der Krankenversicherung erläutert werden.

  • Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen

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Veränderte Öffnungs- und Sprechzeiten zu Weihnachten

13.12.2011 - Bitte beachten Sie die veränderten Servicezeiten der Beihilfestelle zu Weihnachten:

Am Freitag - 23.12.2011 - und Freitag – 30.12.2011 - schliesst die Geschäftsstelle der Beihilfestelle bereits um 12:00 Uhr.

Vom 27.12. bis 29.12. ist die Geschäftsstelle der Beihilfestelle jeweils bis 14:00 Uhr geöffnet. Ganztägig können Anträge im Hausbriefkasten des LVwA sowie - zu den Öffnungszeiten des Dienstgebäudes - im Briefkasten im Foyer des Hauses oder im Wartebereich der Beihilfestelle eingeworfen werden.

Darüber hinaus findet die telefonische und persönliche Sprechzeit in der Zeit vom 23.12.2011 bis einschl. 30.12.2011 nicht statt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die sehr gute Entwicklung der Bearbeitungszeiten durch eine Stärkung der originären Antragsbearbeitungskapazitäten während der Ferienzeit, in der auch in der Beihilfestelle eine urlaubsbedingte geringere Anwesenheit verzeichnet wird, im Sinne eines weiterhin guten Kundenservices insb. in der antragsstärksten Zeit des Jahres unterstützen wollen.

Ab Montag, den 02.01.2012, ist die Beihilfestelle wieder zu den üblichen Sprech- und Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Wir wünschen unseren Kundinnen und Kunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr 2012!

Belegeinreichung auch für Kinder in Kopie möglich

31.10.2011 - Mit der Bestimmung, wer das Kindergeld und damit den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag für das Kind bzw.die Kinder erhält, fällt zugleich die Entscheidung, wer als einziger von zwei gleichzeitig beihilfeberechtigten Elternteilen die Beihilfen für das Kind oder die Kinder beantragen kann. Die Einreichung von Originalen in der Beihilfestelle ist daher auch bei Kindern nicht mehr notwendig.

Die dem Antrag zugrunde liegenden Belege können der Beihilfestelle als Zweitschrift oder Kopie vorgelegt werden.

Keine Belegrücksendung mehr ab Eingangsdatum 01.11.2011

01.10.2011 - Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

am 01. Januar 2011 trat das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft. Es verpflichtet die pharmazeutischen Unternehmen, die den gesetzlichen Krankenkassen gewährten Rabatte für Arzneimittel nunmehr auch den Beihilfeträgern und den privaten Krankenversicherungen einzuräumen. Das AMNOG (auch sog. Rabattgesetz) wird zum 01.11.2011 auch im Land Berlin umgesetzt. Es ergeben sich dadurch Änderungen im Ablauf der Beihilfesachbearbeitung, die auch gegenüber den Kundinnen und Kunden der Beihilfestelle zum Tragen kommen. Für eine detaillierte Erläuterung der Veränderungen ist für Sie das nachfolgende Informationsblatt erarbeitet worden.

Wir bitten um die Beachtung des veränderten Verfahrensablaufs.

Vielen Dank!

  • Informationsblatt zur Umsetzung des so genannten Rabattgesetzes

    Informationsblatt zur Umsetzung des so genannten Rabattgesetzes laden »

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Neue Informationsblätter zu den Themen Krankenhaus, Anschlussheilbehandlungen und Wahlleistungen

29.09.2011 - Zu den Themen Krankenhaus, Anschlussheil- und Suchtbehandlungen sowie zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen sind neue Informationsblätter für die Kundinnen und Kunden erarbeitet worden. Sie stehen nachfolgend für Sie bereit.

  • Informationsblatt zur Beihilfe für stationäre Krankenhausleistungen Informationsblatt zur Beihilfe für stationäre Krankenhausleistungen

    Informationsblatt zur Beihilfe für stationäre Krankenhausleistungen Informationsblatt zur Beihilfe für stationäre Krankenhausleistungen laden »

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  • Informationsblatt zur Beihilfe für Leistungen im Rahmen von Anschlussheil- und Suchtbehandlungen

    Informationsblatt zur Beihilfe für Leistungen im Rahmen von Anschlussheil- und Suchtbehandlungen laden »

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  • Informationsblatt zur Beihilfe für Wahl-Leistungen bei stationären Krankenhausbehandlungen

    Informationsblatt zur Beihilfe für Wahl-Leistungen bei stationären Krankenhausbehandlungen laden »

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Schaltung einer Anruferwarteschleife für das Beihilfe-Servicetelefon

26.09.2011 - Die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfestelle stellte für viele Kundinnen und Kunden leider einen Anlass zur Beschwerde dar. Ab Dienstag, den 27.09.2011, wird daher - nach längerer und der Installation neuer Telefontechnik geschuldeter Zeit - zu den üblichen Telefon-Servicezeiten eine sogenannte Anrufer-Warteschleife für das Beihilfe-Servicetelefon unter der bekannten Rufnummer - 90139-6060 - geschaltet. Es wird ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, im Falle belegter Telefon-Serviceplätze in einer Warteschleife als Kundin oder Kunde selbständig zu entscheiden, ob auf den nächsten freien Serviceplatz gewartet wird oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmals angerufen wird. Wir gehen davon aus, die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfestelle im Interesse unserer Kundinnen und Kunden dadurch wieder zu verbessern.

Neue Informationsblätter zu den Themen Psychotherapie, Haushaltshilfe und Hilfsmittel

20.04.2011 - Die Beihilfstelle überabeitet sukzessive die Kundeninformationen und erstellt zu festen Themen aktualisierte Informationsblätter mit einem neuen kundenorientierten Layout. Wir hoffen, mit dieser neuen Form unsere Kunden gezielter und adressatengerechter zu den Grundfragen der behandelten Themen zu informieren. Für alle Informationsblätter gilt, dass sie nur einen allgemeinen Überblick zu den Schwerpunkten der behandelten Themen geben können. Zu speziellen Einzelfällen bitten wir unsere Kunden, gezielt den Kontakt mit der Beihilfestelle zu suchen.

Zu den folgenden Themen liegen aktuelle neue Informationsblätter für die Kunden vor:

  • Informationsblatt zum Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie

    Informationsblatt zum Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie laden »

    (52831 Bytes)
  • Informationsblatt zum Leistungsumfang der Beihilfe im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung

    Informationsblatt zum Leistungsumfang der Beihilfe im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung laden »

    (48785 Bytes)
  • Informationsblatt zur Höchstanzahl von Sitzungen im Rahmen einer Psychotherapie

    Informationsblatt zur Höchstanzahl von Sitzungen im Rahmen einer Psychotherapie laden »

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  • Informationsblatt Familien- und Haushaltshilfe

    Informationsblatt Familien- und Haushaltshilfe laden »

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  • Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Hilfsmittel

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Keine Rücksendung von eingereichten Heil- und Kostenplänen mehr

11.02.2011 - Aus abrechnungs- und revisionstechnischen Gründen werden ab sofort eingereichte Heil- und Kostenpläne dem Kunden nicht mehr zurückgesandt. Wir bitten unsere Kunden daher eine Kopie des Heil- und Kostenplans einzureichen bzw. bei Übersendung des Original-Kostenplans, für die eigenen Unterlagen bei Bedarf eine Kopie zu fertigen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.


Bisherige Nachrichten (Archiv von "Beihilfe - Aktuelles")

09.02.2011 - Probleme beim Aufruf des Antragsvordruckes und der Informationsblätter der Beihilfe
Im Zusammenhang mit der Layout-Umstellung bei "Berlin.de" kommt es aktuell zu Problemen beim Aufruf der Behilfe-Vordrucke und -Merkblätter im Internet. Die Probleme entstehen offenbar verstärkt bei der Nutzung des Web-Browser "Internet Explorer 6". Die Beihilfe-Vordrucke und -Merkblätter werden dabei auf der entsprechenden Internetseite der Beihilfestelle nicht mehr aufgelistet und sind somit auch nicht auswählbar.

Da die Fehlerbehebung bei "Berlin.de" nur schwer von der Beihilfestelle beeinflusst werden kann, empfehlen wir, wenn möglich auf eine höhere Version des Internet-Explorers oder einen alternativen Web-Browser (Firefox, Opera etc) auszuweichen.

10.08.2010 - Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für Versorgungsempfänger/innen
Mitgliedsunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung haben sich dazu bereit erklärt, die Öffnungsaktion für Beamtinnen und Beamte auf den Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie der beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unterliegen, zu erweitern.
Nähere Informationen finden Sie in dem als Anlage beigefügten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern.

Rschr Bmi Pkv Oeffnung 23 04 2010

Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. April 2010, Az D 6 - 213 100 - 69/2 laden »

(Rschr Bmi Pkv Oeffnung 23 04 2010, 134333 KB)


Ausführliche Informationen zu der Öffnungsaktion erhalten Sie beim

Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Postfach 51 10 40
50946 Köln
Telefon: 0221 9987 - 0
Internet: www.pkv.de(Externer Link)

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfestelle zu diesem Thema keine Beratung geben können.


25.06.2010 - Geschäftsstelle der Beihilfestelle
Die Geschäftsstelle und der Servicepunkt der Beihilfestelle befinden seit dem 25.06.2010 im 2. Stock. Der Zugang erfolgt über den Raum 2040 (Wartebereich).


19.05.2010 - Neue Informationsblätter zum Thema Pflegeleistungen
Jeder Mensch möchte solange wie möglich in seinen eigenen vier Wänden oder im Kreise seiner Angehörigen wohnen. Im Alter kann dieses mit Schwierigkeiten verbunden sein, so daß Hilfeleistungen durch die Familie, die Nachbarn oder auch durch soziale Dienste in Anspruch genommen werden müssen. Zu den Kosten, die sich aus einer Pflegebedürftigkeit ergeben, werden in der Regel Beihilfen gewährt. Zu diesem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Thema wurden jetzt drei Informationsblätter herausgegeben, die dem Beihilfeberechtigten und Ihren Angehörigen helfen sollen, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit schnellstmöglich eine finanzielle Unterstützung zu Ihren Kosten durch die Beihilfestelle erfolgen kann. - Zu den Informationsblättern



23.11.2009 - Rundschreiben I Nr. 72 / 2009 der Senatsverwaltung Inneres und Sport vom 16.11.2009
Das Rundschreiben I Nr. 72 / 2009 der Senatsverwaltung Inneres und Sport vom 16.11.2009 regelt, dass die Übergangsregelung zur Zuordnung des erhöhten Bemessungssatz bei 2 und mehr Kindern bis zum 31.12.2010 verlängert wird. Die Kopplung des erhöhten Bemessungssatzes von 70 Prozent an den Bezug des Familienzuschlages für zwei oder mehr Kinder tritt erst zum 01.01.2011 in Kraft.
Achtung folgende Regelung bleibt bestehen:
Nur derjenige der den Familienzuschlag für ein Kind bekommt, kann Beihilfen für dieses Kind beantragen.

Zu den Informationen unter "Zuordnung von Kindern"


29.10.2009 - Ergänzende Informationen zur H1N1-Impfung (Schweinegrippe)
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit Rundschreiben I Nr. 70 vom 28.10.2009 ergänzende Hinweise zur Durchführung der H1N1-Impfung für Beihilfeberechtigte veröffentlicht.

Das Rundschreiben regelt unter anderem, dass Beihilfeberechtigte, die in Folge von Auslandsaufenthalten keinen Zugang zu der Schutzimpfung im Inland haben, ggf. Aufwendungen für Leistungen im Ausland nach den Vorschriften der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) geltend machen können.

Den vollständigen Text des Rundschreibens finden Sie hier:

  • Durchführung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) - Schutzimpfung gegen die Influenza A (H1N1)

    Durchführung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) - Schutzimpfung gegen die Influenza A (H1N1) laden »

    (Rundschreiben I Nr. 70/2009 vom 28.10.2009, 29874 Bytes)

Darüber hinaus stellen wir Ihnen die beiden folgenden Informationsblätter "Fragen und Antworten zur Neuen Grippe" sowie "Information für Schwangere" zur Verfügung.

  • Merkblatt Schweinegrippeimpfung vom 21.10.2009 - Fragen und Antworten

    Merkblatt Schweinegrippeimpfung vom 21.10.2009 - Fragen und Antworten laden »

    (118442 Bytes)
  • Merkblatt Impfung gegen die neue Grippe (Schweinegrippe) - Information für Schwangere

    Merkblatt Impfung gegen die neue Grippe (Schweinegrippe) - Information für Schwangere laden »

    (Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit, 168307 Bytes)



23.10.2009 - Informationen zur Impfung gegen das Influenzavirus A/H1N1 (sog. Schweinegrippe)
Am 22.10.2009 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz über das Berliner Konzept zur Durchführung der Impfung der Bevölkerung gegen das neue Influenzavirus A/H1N1 in einer Pressekonferenz informiert. Die hierzu veröffentlichte Presseerklärung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie auf der folgenden Seite:

Presseerklärung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Weitere detaillierten Informationen zur Durchführung der Impfung sowie weiterführende Hilfestellungen entnehmen Sie bitte den folgenden Informationseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz:

Informationseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Welche Regelungen gibt es für die Beihilfeberechtigten ?

Das Land Berlin hat sich als einer der Kostenträger an dem auf Landesbene gegründeten Fonds zur Finanzierung der Schutzimpfungen beteiligt. Hierdurch sind alle für die Impfung der beihilfeberechtigten aktiven Dienstkräfte und beihilfeberechtigten Versorgungsempfänger entstehenden Kosten abgedeckt.

Dies bedeutet, dass Sie im Falle einer bei Ihnen durchgeführten Impfung vom impfenden Arzt keine Rechnung erhalten dürfen: Die Impfung ist für Sie kostenlos.

Sofern Sie im Rahmen der Beihilfebeantragung Rechnungen vorlegen sollten, die Impfleistungen gegen das neue Influenzavirus A/H1N1 (sog. Schweinegrippe) enthalten, sind diese nicht beihilfefähig.

Wir bitte darüber hinaus um Verständnis, dass von der Beihilfestelle keine medizinische Beratung oder Hilfestellung zur Frage einer persönlichen Impfung gegen das Influenzavirus A/H1N1 geleistet werden kann.


09.10.2009 - Neue Rechtsgrundlagen für die Beihilfe im Land Berlin
Die Rechtsgrundlage für die im Land Berlin geltenden Beihilfevorschriften ist nunmehr § 76 Landesbeamtengesetz (LBG neue Fassung), ferner gilt ab 01.10.2009 die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO).

  • Dienstrechtsänderungsgesetz (DRÄndG) vom 19.03.2009

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  • Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) vom 08.09.2009

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11.09.2009 - Neue Landesbeihilfeverordnung – LBhVO - ab 01.10.2009
Für die Beschäftigten und Versorgungsempfänger des Landes Berlin gilt ab dem geplanten Inkrafttreten zum 1.10.2009 die neue Landesbeihilfeverordnung – LBhVO -.

Die neue LBhVO entspricht im Wesentlichen der ab dem 14.02.2009 geltenden Bundesbeihilfeverordnung. Grundlegende Änderungen gibt es in der Landesbeihilfeverordnung für Aufwendungen ab dem 1.10.2009 nur bei der Beihilfefähigkeit von

  • Arzneimitteln und
  • beim Abzug von Eigenanteilen.

Was ändert sich im Bereich der Arzneimittel?

  • Ab dem 01.10.2009 wird nicht mehr zwischen verschreibungspflichtigen und nichtverschreibungspflichtige Arzneimitteln unterschieden.
  • Aus Anlass einer Krankheit sind Arznei- und Verbandmittel grundsätzlich beihilfefähig.
  • Weiterhin ausgeschlossenen sind noch Bagatellarzneimittel, Lifestylepräparate und Arzneimittel der Negativliste.

Was ändert sich im Bereich der Eigenbehalte?

  • Für beihilfefähige Arzneimittel wird bei einem Entstehungsdatum (Rechnungsdatum der Apotheke) der Aufwendungen ab dem 01.10.2009 kein Eigenanteil mehr von der Beihilfestelle einbehalten.
  • Die sogenannte „Praxisgebühr“ erhöht sich jeweils auf 12 € pro Quartal

Nähere Informationen können Sie dem Rundschreiben I Nr.59/2009 sowie der Information zur neuen LBhVO entnehmen. Der Text der Landesbeihilfeverordnung wird nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, die für den 30.09.2009 geplant ist, im Bereich "Rechtsgrundlagen" auf unseren Internetseiten bereitgestellt.

  • Rundschreiben SenInnSport I Nr. 59/2009 vom 08.09.2009

    Rundschreiben SenInnSport I Nr. 59/2009 vom 08.09.2009 laden »

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  • Informationen zur neuen Landesbeihilfeverordnung -LBhVO - vom September 2009

    Informationen zur neuen Landesbeihilfeverordnung -LBhVO - vom September 2009 laden »

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13.05.2009 - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Praxisgebühr
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwB) hat mit Urteil vom 30.04.2009 die Einführung und Anwendung der "Praxisgebühr" in der Beihilfe für rechtmäßig erkannt.
Pressemitteilung des BVerwG - Link zum BVerwG(Externer Link)

BVerwG zur Praxisgebühr

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts - als PDF-Datei laden »

(BVerwG zur Praxisgebühr, 35310 KB)

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