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Pressemitteilungen des Landes

Gesundheit

Impfvereinbarung in Berlin abgeschlossen – Gesundheitsschutz verbessert!

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz teilt mit:

In Berlin ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsprophylaxe getan. Erstmals hat das Land Berlin nach langen Verhandlungen mit hier ansässigen Krankenkassen eine Impfvereinbarung abschließen können. Laut Vereinbarung beteiligen sich die Kassen an den Kosten für Impfstoffe, die in den Gesundheitsämtern bei der Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen bei Kindern und Jugendlichen der beteiligten Krankenkassen entstehen.

Vertragspartner des Landes Berlin ist die AOK Berlin, der Verband der Angestellen-Krankenkassen und Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (VdAK/AEV) Landesvertretung Berlin und die IKK Brandenburg und Berlin. Der Öffentliche Gesundheitsdienst stellt die ärztlichen und organisatorischen Leistungen zur Verfügung, während die Krankenkassen durch ihre Beteiligung an den Impfstoffkosten ebenfalls noch stärkere Verantwortung für Präventionsleistungen für ihre Versicherten übernehmen.

Gesundheitssenatorin Dr. Heidi Knake-Werner begrüßt den Abschluss mit den Kassen. „Die Unterzeichnung der Impfvereinbarung ist wichtig für den präventiven Gesundheitsschutz unserer Stadt. Schutzimpfungen gehören zu den effektivsten und kostengünstigsten Präventionsmaßnahmen überhaupt. Dennoch ist das Potential längst noch nicht ausgeschöpft. Je höher die Durchimpfungsrate ist, desto besser können wir die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten verhindern. Es gibt Krankheiten, vor denen eine Impfung wirksamen Schutz bietet, die Impfraten aber noch nicht zufrieden stellen, wie z. B. bei Hepatitis B.

Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung trägt dazu bei, den Impfstatus bei Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern. Durch die Erstattung der Impfstoffkosten für die Kinder und Jugendlichen, die bei den beteiligten Krankenkassen versichert sind, wird der Öffentliche Gesundheitsdienst entlastet. Damit kann er sich in noch größerem Maße sozialkompensatorischen und subsidiären Aufgaben widmen, so wie wir es mit der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorsehen. Augenmerk kann dann noch mehr auf Impfungen von Kindern sozial benachteiligter Familien oder auch von nicht Versicherten gelegt werden. Unser Ziel ist es, schließlich auch die Betriebskrankenkassen und die Privaten Krankenkassen zu motivieren, sich ebenfalls an den Impfstoffkosten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu beteiligen und sich so der gemeinsamen Verantwortung zu stellen. Impfen schützt und muss daher von allen Akteuren im Gesundheitswesen gefördert werden.“

Mitteilung vom: 13.01.2005, 11:15 Uhr
Rückfragen: Roswitha Steinbrenner
Telefon: 90282743

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