Pressemitteilungen des LandesAus der Sitzung des Senats am 3. August 2004:
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, den Bericht über den Abschluss der Verhandlungen und den Inhalt des Verkehrsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH beschlossen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird beauftragt, den Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH zu unterzeichnen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2017 und sichert das heutige Verkehrsangebot im S-Bahnnetz auch für die künftigen Jahre. Das Ergebnis der Vertragsverhandlungen ist für Berlin insgesamt positiv: Durch die vereinbarte Rabattierung in Höhe von 320 Mio. € bezogen auf die gesamte Laufzeit des Vertrages kann der Landeshaushalt nachhaltig entlastet werden.
Die Aktualisierung des Verkehrsangebotes und die Abstimmung mit den anderen Verkehrsangeboten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Fernverkehr erfolgen im Rahmen der jährlichen Fahrplanerstellung. Es ist beabsichtigt, spätestens im Jahr 2010 etwa 1/3 der Verkehrsleistungen (Teilnetz „Nord-Süd“) mit dem Ziel der Betriebsaufnahme im Dezember 2013 auszuschreiben. Der Vertrag enthält umfangreiche und spezifizierte Qualitätsanforderungen, insbesondere zur Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Bereit-stellung eines ausreichenden Platzangebotes, Ersatz-Konzeption bei Betriebsstörungen, Sicherheit, Sauberkeit, Information der Fahrgäste. Zur Einbeziehung der Fahrgäste in die Bewertung der Qualität wurde ein Verfahren zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit vereinbart. Werden die vereinbarten Qualitätsziele nicht erreicht, kann der jährlich an die S-Bahn Berlin GmbH zu zahlende finanzielle Beitrag um max. 5 % reduziert werden.
Der Senat hat sich im Rahmen der Erörterung des oben genannten Berichtes auch mit der Problematik des ab dem 12. Dezember 2004 veränderten Trassenpreises für die Nutzung der S-Bahn-Infrastruktur befasst. Diese Veränderung des Trassenpreises führt zu einem erhöhten Finanzbedarf in Höhe von 20 Mio. € gegenüber dem Jahr 2004. Aufgrund rechtlicher Bedenken gegen diese Erhöhung wird der Senat diesen Betrag nur unter Vorbehalt an die S-Bahn Berlin GmbH zahlen. Zur Wahrung der Interessen des Landes Berlin hat der Senat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt, den neuen Trassenpreis für das Berliner S-Bahnnetz zu beanstanden.
- - -