Pressemitteilungen des LandesAus der Sitzung des Senats am 10. September 2002:
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, Grundsätze für die Vergabe von landeseigenen Standorten für die Errichtung und Änderung von Mobilfunksendeanlagen beschlossen.
Der Aufbau der UMTS-Netze der sechs Lizenznehmer wird für Berlin eine deutliche Ausweitung der notwendigen Standorte für Mobilfunksendeanlagen bewirken.
Einerseits ist der Aufbau der UMTS-Netze von großer Bedeutung für den Wirtschafts- und Technologiestandort Berlin und im Interesse der Nutzer. Andererseits ist unverkennbar, dass in der Bevölkerung erhebliche Befürchtungen und Akzeptanzprobleme zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (Elektrosmog-Debatte) und zur stadtraumgerechten Gestaltung der Sendenetze und Mobilfunkstandorte bestehen.
Mit den Grundsätzen für die Vergabe von landeseigenen Standorten für die Errichtung und Änderung von Mobilfunksendeanlagen gibt es nun eine landeseinheitliche Vorgabe für die Hauptverwaltungen. Gleichzeitig wird den Bezirken ebenfalls die Anwendung der Grundsätze empfohlen.
Die Grundsätze schreiben im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Transparenz u. a. eine Verdreifachung der durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgelegten Abstandswerte und die Vorlage von genauen technischen Informationen (Antennendiagrammen) zu jedem Standort fest. Die Interessen der Betreiber und Träger sensibler Einrichtungen - Schulen, Kindereinrichtungen, Krankenhäuser, Alteneinrichtungen, gedeckte und ungedeckte Sportanlagen – werden in Form eines Widerspruchsrechtes zur Vergabe und Nutzung gewahrt. Weitergehend sind städtebauliche Belange zu berücksichtigen und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist zu gewährleisten.
Ferner strebt der Senat im Sinne der Rechtsvereinfachung eine Änderung der Bauordnung des Landes Berlin an, sodass neben der Errichtung, Herstellung oder Änderung von Antennenanlagen bis 10 m Höhe für Mobilfunksendeanlagen auch eine damit eventuell verbundene Nutzungsänderung eindeutig baugenehmigungsfrei ist.
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