Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,
nach wie vor ist das Unfallrisiko auf Baustellen weitaus größer als in allen übrigen Branchen. Die Ursachen der meisten Baustellenunfälle liegen in der Planungsphase. Daher muss bereits hier auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz besonders geachtet werden. Besonders wichtig ist es, gegenseitige Gefährdungen der am Bau Beteiligten bereits im Planungsstadium zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. So verlangt es die Baustellenverordnung, die je nach den Bedingungen des Bauvorhabens verschiedene Festlegungen trifft:
| Arbeitnehmer | Umfang und Art der Arbeiten | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage |
| eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | nein | nein | nein | nein |
| eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | nein | nein | nein | nein |
| eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | nein | nein | nein |
| eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein |
| mehrerer Arbeitgeber* | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | nein | ja | nein | ja |
| mehrerer Arbeitgeber* | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | nein | ja | ja | ja |
| mehrerer Arbeitgeber* | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja |
| mehrerer Arbeitgeber* | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja |
*: die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.
Die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz sind zu berücksichtigen.
Anmerkung: Der Einsatz von Nachunternehmern bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Die allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes sind insbesondere
Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in Berlin: Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) vorliegen. Auf der Rückseite dieses Infos finden Sie ein entsprechendes Formblatt.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften erkennen lassen und die Maßnahmen für besonders gefährliche Maßnahmen enthalten. Der SiGePlan muss vor Einrichtung der Baustelle erstellt und ggf. an den Baufortschritt angepasst werden.
Ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator besitzt i. d. R.
Der Koordinator gewährleistet, dass die geeigneten Maßnahmen des Arbeitsschutzes planerisch und organisatorisch mit allen am Bau Beteiligten abgestimmt werden.
Für die spätere Nutzung der baulichen Anlage ist eine bauwerkspezifische Unterlage mit Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
(nach § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Anhang I)
| Postanschrift Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheits- schutz und technische Sicherheit Berlin - Referat III E - Turmstraße 21 10559 Berlin |
oder per Fax an Fax-Nr.: (030) 902545 - 405 |
| Bauherr (Name, Anschrift, Telefon) | |
| Anstelle des Bauherrn verantwortlicher Dritter, sofern vorhanden (Name, Anschrift, Telefon) | |
| Standort der Baustelle | |
| Angaben zum Bauvorhaben | |
| Art (Neubau, Ausbau, etc.) | Beginn/Dauer |
| Zahl der voraussichtlich tätigen Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte | geplante Höchstzahl der Beschäftigten |
| Bereits ausgewählte Arbeitgeber sowie Unternehmer ohne Beschäftigte (Name, Anschrift, Telefon) (Anlage, falls erforderlich) |
|
| Auf der Baustelle werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BauStellV durchgeführt | Ja / Nein |
| Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist erstellt bzw. wird vor Einrichtung der Baustelle erstellt | Ja / Nein |
| Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Planungsphase (Name, Anschrift, Telefon) | |
| Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Ausführungsphase | |
| Datum und Unterschrift des/der Bauherr/en |
LAGetSi - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Haus E / Haus L
Turmstraße 21
10555 Berlin
Stadtplan
Tel.: (030) 902545 - 0
Fax: (030) 902545 - 301
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