Behördlich bestimmte Sachverständige im Land Berlin

Die zuständigen Behörden in den Bundesländern – in Berlin die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – bestimmten nach § 172 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Sachverständige für die Prüfung von

  • Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern,
  • Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen,
  • Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie
  • umschlossenen radioaktiven Stoffen auf Dichtheit sowie
  • Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.
  • Liste der vom Land Berlin bestimmten Sachverständigen

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  • Liste der dem Land mitgeteilten Sachverständigentätigkeiten

    Herausgeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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