Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben, neben einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung, Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
Wie das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch das auf Versorgung mit Orthopädischen Hilfsmitteln vom Sachleistungsprinzip beherrscht.
Der Leistungskatalog der Versorgung mit Hilfsmitteln ist in der Orthopädieverordnung geregelt. (Orthopädieverordnung - OrthV)
Ob und welche Ansprüche Sie haben, erfahren Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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