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Orthopädische Versorgung

Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben, neben einer angemessenen wirtschaftlichen Versorgung, Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
Wie das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch das auf Versorgung mit Orthopädischen Hilfsmitteln vom Sachleistungsprinzip beherrscht.
Der Leistungskatalog der Versorgung mit Hilfsmitteln ist in der Orthopädieverordnung geregelt. (Orthopädieverordnung - OrthV)

Ob und welche Ansprüche Sie haben, erfahren Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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(für alle Dienstgebäude)
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"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen.

Weitere Infos zum Signet finden sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

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III C 2
Telefon: (030)90229-6310


Herr Ruthke
III C 21
Telefon: (030) 90229-6311


Fax: (030) 90229-6097


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Montag, Dienstag und Freitag von 9:00-12:00 Uhr