Die Arbeitsgruppe „Fürsorgerischer Dienst“ ist Teil der Hauptfürsorgestelle.
In Form von Hausbesuchen werden vorrangig für Fürsorgeberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Realisierung der Fürsorgeleistungen angeboten.
Für persönliche und telefonische Beratungen bietet der Fürsorgerische Dienst zusätzlich wöchentliche Sprechzeiten an
... wenn Sie sich beruflich neu orientieren müssen?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Ihre erstmalige Eingliederung oder Ihre Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft sicherstellen. Wir vermitteln und betreuen Ihre Umschulung, übernehmen die Kosten für technische Arbeitshilfen und leisten Eingliederungs- und Ausbildungszuschüsse.
... wenn das Geld nicht reicht?
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie zur Sicherung des Existenzminimums.
... wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist?
Kraftfahrzeughilfen können Sie in Form von Beihilfen und zinslosen Darlehen zum Kauf eines Autos erhalten und als laufende Hilfe zum Betrieb. Sofern Sie nicht selbst fahren, kann auch eine Taxibeihilfe in Frage kommen.
... wenn das Treppensteigen schwerfällt?
Wohnungshilfen sind bei schädigungsbedingten Umbauten (Bad, Treppenlift und so weiter) möglich Wir helfen mit Beihilfen und/ oder Darlehen.
... wenn das Alter drückt?
Altenhilfe können Sie aus verschiedenen Gründen erhalten: Zur Weiterführung des Haushaltes, für einen altersgerechten Wohnungsumbau, für Essen auf Rädern, für Begleitdienste, zum Besuch von Veranstaltungen, zur Aufrechterhaltung der Verbindung zu Verwandten und Bekannten.
... wenn Sie mal ausspannen wollen?
Erholungshilfe leisten wir zur Erhaltung Ihrer Gesundheit oder Ihrer Arbeitsfähigkeit. Machen Sie mit Hilfe der KOF drei Wochen Urlaub (in besonderen Fällen zwei oder vier Wochen). Sie haben die Wahl zwischen Aufenthalten in guten Vertragshäusern, freigewählten Urlauben und Erholungszeiten in von den Kriegsopferverbänden angebotenen Häusern.
... wenn die Kraft nachlässt?
Hilfe zur Pflege ist bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt möglich - als Ergänzung der Leistung der Pflegekasse.
... wenn Sie weitere Hilfen brauchen?
Hilfe in besonderen Lebenslagen leisten wir zur Eingliederung Beschädigter und Behinderter, zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, zur Rehabilitation Kriegsblinder.
Achtung:
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind im Bedarfsfall rechtzeitig vor der Deckung des Bedarfs, also vor Beginn der Maßnahme zu stellen (Bedarfsdeckungsprinzip). Der Beginn der Leistung hängt stets vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Zum Leistungskatalog
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, sofern wir uns nicht schon kennen.
Sagen Sie uns, wo der Schuh drückt. Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter nehmen sich Zeit für Sie, beraten Sie individuell und bieten Lösungsmöglichkeiten an.