Newsletter 1|2020

Ausblick über Berlin Richtung Teufelsberg in der Abenddämmerung.

Liebe Leserinnen und Leser,

wir starten ganz frisch mit dem Newsletter 1|2020 ins neue Jahr und informieren Sie in der aktuellen Ausgabe wieder über Neuigkeiten, Themen und Termine aus unserer Behörde.

Das Presseteam des LAGeSo wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen der News!

Feedback und Fragen an presse@lageso.berlin.de.

junge Pflegerin hilft älterem Herren aus dem Sessel aufzustehen

Neue Aufgaben im LAGeSo

Das LAGeSo nimmt seit dem 01.01.2020 folgende neue Aufgaben wahr:

Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins

  • Leistungen für Leistungsberechtigte, die Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin erhalten,
  • Leistungen in Form der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung mit besonderem Pflegebedarf und besonderem Unterstützungsbedarf sowie
  • die Durchführung besonderer Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe, in Form der Wahrnehmung der Aufgaben der Leistungserbringung zur Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen oder in Form ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten außerhalb des Landes Berlin,

soweit nicht die Jugendämter die Aufgabe wahrnehmen.

Die Zuständigkeit umfasst auch alle gleichzeitig erforderlichen Leistungen der Sozialhilfe.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier!

Preisträgerfoto

Berliner „Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen“ verliehen

Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, und LAGeSo-Präsident Franz Allert, haben am 11.12.2019 den Preis des Landes Berlin zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche in Forschung und Lehre verliehen.

Hierzu erklärt der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt: „Berlin soll Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden werden. Der Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen spielt dabei eine wichtige Rolle.“

Dieser mit insgesamt 40.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) ausgelobt.

Gefördert werden Forschungsprojekte aus Berlin oder Brandenburg, die dazu beitragen, die Verwendung von Versuchstieren zu vermeiden oder zu verringern oder bei Tierversuchen die Belastung für die Tiere zu verringern. Es ist das erklärte Ziel des Senats, Tierversuche einzuschränken, zu ersetzen und so weit wie möglich zu vermeiden sowie die Belastungen der Tiere zu reduzieren.

Prämiert wurden in diesem Jahr zu gleichen Teilen

  • ein Projekt der Technischen Universität Berlin (Dr. Johanna Berg und Prof. Dr. Jens Kurreck): 3D Biodruck von Organmodellen in Forschung und Lehre.
  • und ein Projekt der Charité ‒ Universitätsmedizin Berlin und des Zuse-Instituts Berlin (Dr. Annemarie Lang und Dr. Rainald Ehrig): Das virtuelle Gelenk ‒ In vitro und in silico Modellierung von degenerativen und entzündlichen Gelenkerkrankungen.

Initiiert und koordiniert wird der Berliner „Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen“ seit 2011 vom LAGeSo.

„Aus Sicht des LAGeSo wird mit dem Landespreis damals wie heute ein wichtiges Ziel verfolgt: Forscher – insbesondere auch den wissenschaftlichen Nachwuchs – anzuregen, verstärkt und gezielt wissenschaftliche Methoden zu entwickeln, die ohne die Verwendung von Tieren auskommen.“, erklärte Präsident Franz Allert bei der Preisübergabe.

Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) sponsert den Preis seit seiner erstmaligen Vergabe. Er sieht darin ein Signal, dass der Landesregierung Berlin, der Veterinärmedizin und der Industrie die Entwicklung von Tierversuchs-Alternativen und die Verbesserungen wichtig sind. Er erwartet, dass gute Lösungen rasch breite Anwendung in der akademischen und industriellen Forschung finden.

Weitere Infos zu dem prämierten Projekten finden Sie hier!

Titelblatt vom Ratgeber für Inklusion 2019/20

Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung 2019/20 veröffentlicht

Mit der aktualisierten 19. Auflage hat der Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung einen neuen Namen bekommen: Er heißt nun Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung.

Der Ratgeber wird jährlich vom LAGeSo in enger Zusammenarbeit mit vielen Berliner Partnern erstellt und ist ein Nachschlagewerk für Alle. Um mehr Orientierung im Alltag zu geben, informiert die Broschüre umfassend über Unterstützungsleistungen und Hilfen in vielen Lebenslagen. Das Spektrum im ersten Abschnitt des Ratgebers reicht vom Schwerbehindertenrecht, über Arbeit und Beruf, Mobilität im Alltag, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Gesundheit, Pflege und Mediennutzung. Auch eine Sammlung nützlicher Adressen ist vorhanden. Im hinteren Teil des Ratgebers gibt es darüber hinaus zahlreiche Beiträge und Anzeigen, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern können.

Für Blinde ist der Titel des Ratgebers in Braille-Schrift (Blindenschrift) auf der Vorderseite lesbar. Zusätzlich gibt es auf der Vorderseite einen QR-Code mit tastbaren Rahmen. Dieser führt direkt zur Audioversion des Ratgebers.

Der Ratgeber ist auch als Hörversion für Menschen mit Sehbehinderung erhältlich. Diese Hörversion wird durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) ermöglicht.

Die Broschüre wird Anfang 2020 in einer aktualisierten Ausgabe in leichter Sprache erscheinen.

Den Ratgeber bekommen Sie

  • im Kundencenter des Versorgungsamtes
  • in den Bürgerämtern der Bezirke
  • bei den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Bezirken
  • in den bezirklichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
  • in den Sozialdiensten der Berliner Krankenhäuser

Für weitere Infos, Bestellungen & Downloads bitte hier klicken!

Kreis Knopf Play Video

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - Video in Gebärdensprache

Unschuldige Opfer einer Gewalttat haben ein Anrecht auf Entschädigung. Ihre Rechte nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) werden ab sofort bei uns in einem Video erklärt. Die Informationen zum OEG und Kontaktdaten für das LAGeSo werden in dem Video in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt.

Hier geht es zum Video!

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Mehr Geld und Anerkennung für politisch Verfolgte in der DDR - Verbesserungen in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen

Menschen, die in der DDR politisch verfolgt worden sind, erhalten künftig mehr Geld und eine höhere Anerkennung. Sie können künftig auf unbefristete Zeit Anträge auf Entschädigung stellen. Gleichzeitig erhöhen sich Entschädigungszahlungen, wie die Opferrente, für die Betroffenen.

Mit dem am 28. November 2019 verkündeten 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes traten bereits zum 29. November 2019 die folgenden Veränderungen in Kraft:

  • Entfristung für das Stellen von Anträgen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
  • Die Opferrente nach § 17a StrRehaG wird ab November 2019 von 300 € auf 330 € erhöht. Wer bisher schon eine Opferrente vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erhält, muss dafür keinen Antrag stellen; die Umstellung erfolgt von Amts wegen zum 1. Februar 2020. Die Nachzahlung für die Monate November 2019 bis Januar 2020 in Höhe von 90 € erfolgt Mitte Januar 2020. Um die Zahlung unbürokratisch zu gewährleisten, erfolgen keine einzelnen Benachrichtigungen. Empfänger von gekürzten Opferrenten werden individuell umgestellt.
  • Eine Opferrente kann nunmehr bereits bei einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung von insgesamt 90 Tagen zustehen. Vorher waren es 180 Tage. Die Leistung beginnt frühestens einen Monat nach Antragseingang (auch formlos). Diejenigen, deren Antrag in der Vergangenheit wegen Haftzeiten zwischen 90 und 180 Tagen abgelehnt wurde, müssen ebenfalls einen neuen Antrag stellen.
  • Die Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG werden ebenfalls ab November von 214 € auf 240 € bzw. von 153 € auf 180 € (bei Bezug einer eigenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) erhöht; die Umstellung erfolgt von Amts wegen.
  • Gemäß § 3 BerRehaG anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler erhalten Zugang zu den Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG.
  • Opfer von Zersetzungsmaßnahmen haben künftig einen Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro nach § 1a Abs.2 VwRehaG.
  • Für Betroffene, die aus rechtsstaatswidrigen Gründen in ein Heim für Kinder und Jugendliche untergebracht waren, wurden Beweiserleichterungen eingeführt.

Die gesetzlichen Änderungen sind zurückzuführen auf eine Bundesratsinitiative der Bundesländer Brandenburg, Berlin und des Freistaats Thüringen zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter vom Juni 2018 (BR-Drs. 316/18).

Bei Fragen zum Antragsverfahren und zu den Neuerungen können Sie sich an die Ansprechpartner*innen im Versorgungsamt des LAGeSo wenden.

Viele bunte Flaggen

Ausländische Delegationen 2019

LAGeSo International: 2019 empfing das LAGeSo zahlreiche ausländische Delegationen zu Fachaustauschen für die Bereiche Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.

Einen kurzen Überblick mit interessanten Erfahrungsberichten zu den Besuchen finden Sie hier!

Tastatur mit Social Media Symbolen

Folgen Sie uns auf ...