In den letzten Jahren kommen erheblich mehr Flüchtlinge nach Deutschland und damit nach Berlin.
Die Bereitstellung von Unterkunftsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften ist knapp. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen könnte die Situation erheblich entspannen.
Asylbewerber müssen maximal drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen; danach können sie in ein Wohnheim oder in eine eigene Wohnung ziehen. Bei Vorliegen der ausländerrechtlichen Voraussetzungen besteht dann die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu suchen. Bis zum Bezug einer eigenen Wohnung steht ein Wohnheimplatz zur Verfügung.
Seit dem 1.7.2011 ist der Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und den städtischen Wohnungsunternehmen in Kraft getreten.
Mit einem jährlichen Kontingent von 275 Wohnungen (125 Einzimmer und 150 Mehrzimmerwohnungen) wollen die städtischen Wohnungsunternehmen einen Beitrag leisten, damit Flüchtlinge möglichst schnell eine eigene Wohnung beziehen können.
Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen Wohnungen angeboten, vermittelt und dauerhaft gesichert sowie Schadensfälle reguliert werden.
Das Segment „Wohnungen für Flüchtlinge“ ist der Zentralen Koordinierungsstelle (ZeKo) des „Geschützten Marktsegments“ beim LAGeSo angegliedert. Die ZeKo kooperiert mit dem Sozialdienst der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber.
Beim Sozialdienst erhalten Asylbewerber eine ausführliche Beratung und Hilfestellung sowohl bei der Suche nach einer Wohnung als auch beim Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen sowie bei persönlichen Problemen und Schwierigkeiten.
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Turmstr. :
U 9
Birkenstr.:
U 9 (kein Fahrstuhl vorhanden)
Bushaltestelle:
Havelberger Str.:
M 27
Turmstr./ Lübecker Str.:
101, 123, 187
U-Tumstr.:
245, TXL
