Wenn Sie als Einzelperson oder als Leitung eines ambulanten Pflegedienstes Pflege- und Betreuungsleistungen in einer Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen erbringen, vorhalten oder dies in Zukunft planen, sind Sie verpflichtet, die ab 1. Juli 2010 geltenden Regelungen des Wohnteilhabegesetzes (WTG) zu beachten und die Wohngemeinschaften zu melden, in denen Sie Pflege- und Betreuungsleistungen gegen Entgelt durchführen.
Mit dem eingestellten Formular “Meldung einer Wohngemeinschaft” können Sie die Meldung vornehmen.
Sollten Sie in mehreren Wohngemeinschaften tätig sein, werden Sie gebeten, für jede Wohngemeinschaft eine separate Meldung abzugeben.
Meldung einer Wohngemeinschaft
Sollten sich Veränderungen i.S.v. § 14 Abs. 3 WTG ergeben, können Sie diese Veränderungen in der Änderungsmeldung eintragen. Diese Änderungsmeldung senden Sie dann bitte als pdf-Dokument an die nachstehende E-Mail-Adresse. Sollten Sie noch Fragen oder Schwierigkeiten bei der Online-Meldung haben, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Heimaufsicht unter der Nummer 90229 3333 wenden.