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Den kompletten Film finden Sie unter Unser Amt - Presse und Service
Neue Sprechzeiten für Asylbewerber im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Ab dem 01.12.2011 gelten folgende Sprechzeiten für folgende Bereiche in der Turmstr. 21 in 10559 Berlin-Moabit, Haus A:
Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber,
Sozialdienst und Sprachmittlung
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber sowie Rückkehr- und Weiterwanderungsberatung
Montag, Dienstag, und Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Ausgabe von Wartenummern beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Beginn der Sprechstunde und endet jeweils eine Stunde vor Ende der Sprechzeit.
Die Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (kurz: ZAA)
Sie sind bereits in Berlin und möchten einen Asylantrag stellen?
Wenn Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können und deshalb einen Asylantrag stellen möchten, kommen Sie bitte montags, dienstags, mittwochs oder donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA), Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin.
Ihre Personalien werden aufgenommen und Sie erhalten eine ausführliche Beratung zum Asylverfahren von ausgebildeten Sozialarbeiterinnen.
Über Ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA keine Erklärung abzugeben. Über ein Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung Ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. Sie werden aufgefordert, spätestens am Folgetag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorzusprechen.
Alle Asylbegehrenden erhalten eine Kostenübernahme für die Übernachtung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Vollverpflegung. Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen.
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.
Wenn Sie Ihr Asylverfahren in Berlin durchführen, müssen Sie bis zu 3 Monaten in einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird Ihr Asylantrag aufgenommen und Sie erhalten kurzfristig einen Termin zu Ihrem Interview. Hier sollten Sie detailliert Ihre persönlichen Gründe für das Verlassen Ihres Heimatlandes vortragen. Dolmetscher in Ihrer Muttersprache stehen dort zur Verfügung.
Ihr Lebensunterhalt wird sichergestellt durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, die sich im gleichen Hause befindet.
Verfahrensablauf ZAA laden »
(Vfazaa, 24 KB)
Sprechzeiten für die Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr
- Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
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Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber stellt sich vor (kurz: ZLA)
Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Dauer des Asylverfahrens und des damit verbundenen Aufenthalts in Berlin.
Zu diesen Leistungen gehören Unterkunft (Unterbringung in Wohnheimen oder Privatwohnungen), Ernährung, Krankenhilfe und Bekleidung.
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(Zla1 2010, 27 KB)
Sprechzeiten für die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, 3. Etage
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Eine persönliche Bearbeitung durch ihre Sachbearbeiterin / ihren Sachbearbeiter ist nur dann gesichert, wenn Sie vorher einen Termin vereinbart haben. Einen Termin können Sie persönlich in der Antragsannahme ihrer zuständigen Etage vereinbaren.
Nur Ihr pünktliches Erscheinen sichert Ihnen die persönliche Bearbeitung durch Ihre Sachbearbeiterin / ihren Sachbearbeiter am vereinbarten Tag zu, dennoch lassen sich Wartezeiten nicht immer vermeiden. Ein Anspruch auf Bearbeitung Ihres Anliegens zur angegebenen Uhrzeit besteht daher nicht.
Sollten Sie am Vorsprachetag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit ihrer Sachbearbeiterin/ihrem Sachbearbeiter einen neuen Vorsprachetermin. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Terminkarte.
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Der Sozialdienst
Im Sozialdienst arbeiten drei Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen, die aufgrund ihrer Ausbildung und langjährigen Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsarbeit in der Lage sind, bei Problemen, die sich auch auf Grund der verschiedenen Kulturkreise im Verhältnis von Behörden und Antragstellerinnen/ Antragstellern ergeben, regulierend einzugreifen.
Durch die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes im Landesamt für Gesundheit und Soziales erhalten Asylbewerber/innen gleich nach ihrer Meldung in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung eine ausführliche Beratung über den Ablauf des Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland.
In Zusammenarbeit mit der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber werden Informationen zum Leistungsanspruch sowie Leistungsart und Leistungsumfang weitergegeben. Sie erhalten Hilfestellung beim Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen sowie bei persönlichen Problemen und Schwierigkeiten.
Die Organisation einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland
(Rückkehr- und Weiterwanderungsberatungsstelle) in besonderen Lebenssituationen, wie Krankheit, Behinderung und ähnliches, kann vom Sozialdienst unterstützt werden.
Hinweise zum Sozialdienst zur Kontaktaufnahme laden »
(Sd 2010, 24 KB)
Sprechzeiten des Sozialdienstes
Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes erreichen Sie:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr
- Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
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© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)