Wer Wirbeltiere zu Versuchszwecken halten oder züchten will (Versuchstierhaltung) benötigt eine Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Die Genehmigung erhält nur, wer sicherstellen kann, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Weiter müssen verantwortliche Personen benannt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine tierschutzgerechte Haltung sicherstellen zu können. Mit dem bereit gestellten Antragsformular werden alle erforderlichen Angaben abgefragt.
Versuchstierhaltung/-zucht
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Antrag Versuchstierhaltung und/oder Versuchstierzucht
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Link zu den Arbeitspapieren der EU Kommission zur Umsetzung der RL 2010/63/EU
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Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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