Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Meldepflichten (und Meldeformulare)
Im “Infektionsschutzgesetz – IfSG” gibt es verschiedene Meldepflichten bzw. Benachrichtigungspflichten:
Meldepflicht (und Meldeformular) für klinisch tätige Ärzte im ambulanten und stationären Bereich sowie weitere Berufsgruppen und Einrichtungen bei meldepflichtigen Krankheiten. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit dem entsprechenden Meldeformular (Vorschlag des LAGeSo), sowie Informationen zu den Meldepflichtigen, Meldeempfängern und Meldetatbeständen: “*Arztmeldung” gemäß §6(1) IfSG*”
Meldepflicht (und Meldeformular) für den Nachweis meldepflichtiger Infektionserreger. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit einem Benachrichtigungsformular (Vorschlag des LAGeSo), sowie Informationen zu den Benachrichtigungspflichtigen, Empfängern der Benachrichtigung und den Tatbeständen, die eine Benachrichtigung erfordern: “Labormeldung” gemäß § 7 (1, 2) IfSG
Benachrichtigungspflicht von Gemeinschaftseinrichtungen, inkl. Schulen. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit einem Benachrichtigungsformular (Vorschlag des LAGeSo), sowie Informationen zu den Benachrichtigungspflichtigen, Empfängern der Benachrichtigung und den Tatbeständen, die eine Benachrichtigung erfordern:
Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34(6) IfSG
Meldepflicht bei nosokomialen Häufungen. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit Informationen zu den Meldepflichtigen, Meldeempfängern und Meldetatbeständen:
Nosokomiale Häufungen gemäß §6(3) IfSG
Meldepflicht und Meldeformulare für klinisch tätige Ärzte im ambulanten und stationären Bereich bei Impfreaktionen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen “Impfkomplikationsmeldung” § 6 (1) IfSG
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Arbeitsgruppe Fachgruppe I C 1
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