Physiotherapeutin/ Physiotherapeut

Eine Physiotherapeutin behandelt den Rücken einer Patientin

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit einer/eines Physiotherapeuten/in darauf ausgerichtet, durch geeignete Verfahren der Physiotherapie zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und physischen Bereich beizutragen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie ( Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG ) vom 26. Mai 1994 ( Bundesgesetzblatt – BGBl .- I Seite 1084 ) in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten ( PhysTh-AprV ) vom 6. Dezember 1994 ( BGBl . I Seite 3786 ) in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Physiotherapeutin / zum Physiotherapeut erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

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