Approbation bei einer Ausbildung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut in der Europäischen Union (EU)

Sie haben Ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten in der Europäischen Union (EU) absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?

Für die Ausübung der Heilkunde, dazu gehört auch die Ausübung von Psychotherapie, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis, entweder
  • die Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut (Approbationen ermächtigen zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Berufserlaubnis gilt nur für das Land Berlin und nur für zwei Jahre) oder
  • die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, die zeitlich unbefristet erteilt wird.

Voraussetzung für die Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist die Vorlage

  • eines Nachweises, aus dem sich ergibt, dass Ihre Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, zum unmittelbaren Zugang zum Beruf der Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten berechtigt (sogenannte Berufsausübungsberechtigung) und
  • von Ausbildungsnachweisen, insbesondere psychologischen Studienabschlüssen (Bachelor und Master) an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die zum Erwerb der Berufsqualifikation für den unmittelbaren Zugang zum Beruf der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten erforderlich sind.

Wenn Sie keine Berufsausübungsberechtigung und keine entsprechenden Ausbildungsnachweise vorlegen können, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beim Bezirksamt Lichtenberg oder beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Heilpraktikerbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Heilpraktikerbereich des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin

Den Antrag auf Approbation als Psychoterapeutin/Psychotherapeut können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut herunterladen.

Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem Link Checkliste für die Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.

Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.

Die Approbation kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind in einem Fachsprachentest (C 2) vor der Psychotherapeutenkammer nachzuweisen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Fachsprachentest für Psychotherapeuten.

  • Checkliste für die Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut bei Ausbildung in der Europäischen Union (EU)

    PDF-Dokument (104.1 kB)

  • Antrag auf Erteilung der Approbation bei Ausbildung in der Europäischen Union (EU)

    PDF-Dokument (91.9 kB)

  • Ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (39.9 kB)

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Psychotherapieausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen oder an einem Anpassungslehrgang teilnehmen.

Weitere Informationen zur Eignungsprüfung und zum Anpassungslehrgang finden Sie in den Verfahrensgrundsätzen (werden zur Zeit überarbeitet)

Weitere Hinweise finden Sie unter:

Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Recognition in Germany – Information Portal for the recognition of foreign professional and vocational qualifications

Homologación en Alemania – El portal oficial de información del Gobierno federal de Alemania para la homologación de cualificaciones profesionales extranjeras

Reconnaissance en Allemagne – Le portail d’information du gouvernement allemand sur la reconnaissance des qualifications professionnelles ètrangères

Riconoscimento in Germania – Il portale informativo del Governo federale tedesco per il riconoscimento delle qualifiche professionali

Uznanie kwalifikacji w Niemczech – Portal informacyjny Rządu Republiki Federalnej Niemiec, dotyczący uznawania zagranicznych kwalifikacji zawodowych

Recunoaștereîn Germania – Portalul oficial de informare al Guvernului Federal German pentru recunoașterea calificărilor profesionale din străinătate

Информационный портал правительства Германии по признанию иностранных профессиональных квалификаций

Almanya’da Denklik – Federal Hükümet’in yabancı mesleki niteliklerin Almanya’da denkliği konusunda bilgilendirme amaçlı sitesi

αναγνώριση στη Γερμανία – Η πύλη πληροφόρησης της Ομοσπονδιακής Δημοκρατίας για την αναγνώριση προσόντων που έχουν αποκτηθεί στην αλλοδαπή στην

بوابة المعلومات للحكومة الإتحادية الألمانية، للإعتراف بالمؤهلات المهنية الأجنبية في ألمانيا – الإعتراف في المانيا