Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf die Fächer

I. Pharmazeutische/Medizinische Chemie,
II. Pharmazeutische Biologie,
III. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie,
IV. Pharmakologie und Toxikologie
V. Klinische Pharmazie.

Die Prüfungen in den einzelnen Fächern sollen in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen von bis zu höchstens acht Tagen abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern.

Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich elektronisch bis zum 15. Januar bzw. 15. Juni eines jeden Jahres und unter Beachtung der Hinweise die auch die aktuellen Prüfungstermine enthalten, zu stellen.

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