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Zahnärztin/ Zahnarzt

Neu

Seit dem 19.01.2009 ist es möglich, sich zu den Prüfungsabschnitten des Zahnmedizinstudiums (naturwissenschaftliche Vorprüfung, zahnärztliche Vorprüfung, zahnärztliche Prüfung) Online anzumelden. Ebenso kann die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt Online beantragt werden.

Berufsbild

Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte diagnostizieren und behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten samt Anomalien der Zahnstellung. Sie informieren außerdem über Möglichkeiten, Zahn- und Kiefererkrankungen bzw. -schädigungen vorzubeugen.
Sie arbeiten vorwiegend in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken. Darüber hinaus können sie ihren Beruf an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausüben. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Gesundheitsämter, die Bundeswehr oder privatwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Pharmaunternehmen. Die Entwicklungszusammenarbeit stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt, die staatlichen Prüfungen und die Berufsausübung sind
  1. das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)(Externer Link) und
  2. die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO).(Externer Link)

Ausbildung

Die zahnärztlichen Ausbildung umfasst
  1. ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und
  2. und drei staatliche Prüfungen.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Zahnmedizinstudium von der Charite - Universitätsmedizin Berlin -(Externer Link) angeboten, die eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Die Studierenden sind in beiden Universitäten immatrikuliert.

Prüfungen

Die (staatlichen) Prüfungen werden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss abgelegt, und zwar:

1. die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens zwei Semestern,
2. die zahnärztliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens fünf Semestern und nach Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und
3. die zahnärztliche Prüfung nach einem Studium von weiteren fünf Semestern nach dem Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung.

Berufsausübung

Wer in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben will, bedarf der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt. Die vorübergehende Ausübung der Zahnheilkunde ist auch auf Grund einer Erlaubnis zulässig oder als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne von Artikel 50 des EG-Vertrages.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude

Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

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Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Telefon:
(030) 90229-0 (Zentrale)

Fax: (030) 90229-2094

E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)

Sprechzeiten
Dienstag und Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
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U3, U7

Bushaltestelle:
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