Zahnärztin/ Zahnarzt
Neu
Seit dem 19.01.2009 ist es möglich, sich zu den Prüfungsabschnitten des Zahnmedizinstudiums (naturwissenschaftliche Vorprüfung, zahnärztliche Vorprüfung, zahnärztliche Prüfung) Online anzumelden. Ebenso kann die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt Online beantragt werden.
Berufsbild
Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte diagnostizieren und behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten samt Anomalien der Zahnstellung. Sie informieren außerdem über Möglichkeiten, Zahn- und Kiefererkrankungen bzw. -schädigungen vorzubeugen.
Sie arbeiten vorwiegend in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken. Darüber hinaus können sie ihren Beruf an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausüben. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Gesundheitsämter, die Bundeswehr oder privatwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Pharmaunternehmen. Die Entwicklungszusammenarbeit stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt, die staatlichen Prüfungen und die Berufsausübung sind
- das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
und
- die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO).

Ausbildung
Die zahnärztlichen Ausbildung umfasst
- ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und
- und drei staatliche Prüfungen.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Zahnmedizinstudium von der
Charite - Universitätsmedizin Berlin -
angeboten, die eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Die Studierenden sind in beiden Universitäten immatrikuliert.
Prüfungen
Die (staatlichen) Prüfungen werden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss abgelegt, und zwar:
1. die
naturwissenschaftliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens zwei Semestern,
2. die
zahnärztliche Vorprüfung nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens fünf Semestern und nach Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung und
3. die
zahnärztliche Prüfung nach einem Studium von weiteren fünf Semestern nach dem Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben will, bedarf der
Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt. Die vorübergehende Ausübung der Zahnheilkunde ist auch auf Grund einer
Erlaubnis zulässig oder als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne von Artikel 50 des EG-Vertrages.
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)