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Staatliche Prüfung


Die staatliche Prüfung umfasst:

  1. einen bundesweit einheitlichen schriftlichen Teil (erstreckt sich auf Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren) und
  2. einen mündlichen Teil (erstreckt sich unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens, das Gegenstand der Ausbildung war, auf folgende Inhalte:
    a) .Ätiologie, Pathogenese und Aufrechterhaltung von Störungen mit Krankheitswert,
    b) theoretische Grundlagen und klinisch-empirische Befunde zu wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren,
    c) Kriterien der generellen und differentiellen Indikation in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden einschließlich Evaluation von Behandlungsabläufen sowie
    d) Theorie und Praxis der Therapeuten-Patienten-Beziehung).

Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der Hinweise dazu zu stellen.
Vordrucke finden Sie hier
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

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  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

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Tel.: (030) 90229-2121