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Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut

Berufsbild und Rechtsgrundlagen


Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten diagnostizieren, heilen oder lindern psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Menschen mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen sind häufig in eigenen Praxen tätig. Sie arbeiten ebenfalls in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen.

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung, die staatliche Prüfung und die Berufsausübung sind

  1. das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)(Externer Link)
  2. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)(Externer Link).

Ausbildung

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform mindestens drei Jahre (mindestens 4.200 Stunden), in Teilzeitform mindestens fünf Jahre, und besteht aus

1. einer praktischen Tätigkeit(Externer Link),
2. einer theoretischen Ausbildung(Externer Link),
3. einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen unter Supervision(Externer Link),
4. einer Selbsterfahrung, die die Ausbildungsteilnehmer zur Reflexion eigenen therapeutischen Handelns befähigt(Externer Link) und
5. der staatlichen Prüfung.

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung ist eine an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt.

Die Ausbildung wird an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind.

Prüfung

Die (staatliche) Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt. Sie umfasst

1. einen schriftlichen Teil(Externer Link) und
2. einen mündlichen(Externer Link) Teil.

Berufsausübung

Wer in Deutschland die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut. Die vorübergehende Berufsausübung ist auch auf Grund einer Erlaubnis zulässig oder als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne von Artikel 50 des EG-Vertrages.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Tel.:(030) 90229-0

E-Mail

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

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