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Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten

Termine und Fristen

Verfahren

Einzureichende Unterlagen

Rücktritt von der Prüfung


Prüfungstermine

Genaue Hinweise zu den Prüfungsterminen, dem Prüfungsablauf und den Prüfungsinhalten finden Sie auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (http://www.impp.de(Externer Link)).

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Abgabetermine

Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung ist bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni für die jeweils nachfolgende Prüfung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zu stellen.

Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden. Nach dem 10. Januar bzw. 10. Juni eines Jahres eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

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Antragsformular

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ausschließlich unter Verwendung der vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin bereitgestellten Vordrucke zu stellen. Er muss vollständig ausgefüllt (mittels PC oder deutlich lesbar in Druckbuchstaben) und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

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Einzureichende Unterlagen


Dem Antrag sind folgende Nachweise gem. § 7 Abs. 2 PsychTh-APrV beizufügen:

  1. Geburtsurkunde,
  2. ggf. Namensänderungsurkunde (z.B. Heiratsurkunde),
  3. Zeugnis über die Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung,
  4. Diplomurkunde des unter 3. genannten Studienganges,
  5. Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen,
  6. Zwei Falldarstellungen, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (bzw. eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Ausbildungsstätte).
  7. Kopie des Ausbildungsvertrag
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Erneute Anmeldung zur Prüfung nach genehmigtem Rücktritt vor Beginn der Prüfung oder nach zurückgewiesenem Antrag

Prüflinge, die zu einem vorherigen Prüfungstermin bereits einen Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung gestellt hatten und bei denen die Unterlagen bereits vorlagen, die Prüfung jedoch mit Einverständnis des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin noch nicht begonnen wurde oder der Antrag mit Bescheid zurückgewiesen wurde, reichen bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie ggf. die Namensänderungsurkunde ein. Unterlagen, die bei der Erstmeldung evtl. noch nicht vorgelegt wurden, sind ebenfalls beizufügen.

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Empfangsbestätigung

Eine Empfangsbestätigung erfolgt weder schriftlich noch telefonisch. Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden (auf dem Briefumschlag deutlich das Geschäftszeichen
I A 215 angeben).

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Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig. Hierbei handelt es sich weder um eine Studien- noch um eine Zulassungs- oder Prüfungsgebühr, sondern um eine Bearbeitungsgebühr für die Verwaltungsleistung die bei der Anmeldung zur Zulassung zu einer staatlichen Prüfung im Gesundheitswesen entsteht.

Die Gebühr beträgt 100,00 €. Grundlage dieser Gebührenerhebung ist die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) vom 28. Juni 1988 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – GVBl. S. 1087), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2006 (GVBl. S. 388), - Tarifstelle 51110.

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Antrag zurückgenommen oder die Zulassung versagt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist jedoch lediglich eine reduzierte Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten.

Nach Überprüfung des Antrages auf Zulassung zur Prüfung ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid, der die für die Zahlung notwendigen näheren Angaben enthält. Erst dann ist die Zahlung zu leisten.

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Rücknahme des Antrages

Solange noch keine Zulassung zur Prüfung erfolgt ist, kann der Antrag ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Dies muss dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin schriftlich mitgeteilt werden.

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Rückgabe der Unterlagen

Die eingereichten und nicht mehr benötigten Unterlagen bekommen Sie nach der Überprüfung, spätestens mit dem Zeugnis über die staatliche Prüfung zurückgesandt. Ausnahme: Die Geburtsurkunde wird bis zur Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut einbehalten.

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Zulassung/Ladung

Die Zulassung zur Prüfung und die Ladungen zu den Prüfungsterminen wird Ihnen gem. § 7 Abs. 3 PsychTh-APrV spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt.

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Zustellung der Bescheide

Die Ladung, das Zeugnis sowie Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Zustellungsurkunde zugesandt. Die Zustellung ist nur an inländische Adressen möglich.

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Fremdsprachige Dokumente

Bei fremdsprachigen Dokumenten sind zusätzlich offizielle deutsche Übersetzungen einzureichen (möglichst von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher).

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Originale/Kopien

Die Unterlagen sind im Original einzureichen. Ausnahme: Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen, das Zeugnis über die Abschlussprüfung, die Diplomurkunde und der Ausbildungsvertrag; hier genügt auch eine amtlich beglaubigte Fotokopie.

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Voraussetzungen für einen Rücktritt

Nach der Zulassung ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur mit Genehmigung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin zulässig. Fühlt sich ein Prüfling nach seiner Zulassung zur Prüfung aus gesundheitlichen oder aus anderen Gründen nicht prüfungsfähig, so muss er dies deshalb dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin vor Beginn der Prüfung sofort telefonisch, per E-Mail oder per Fax mitteilen. Nach Beendigung der Prüfung ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.

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Versäumnisgründe

Für die Nichtteilnahme müssen wichtige Gründe vorliegen, die unverzüglich schriftlich darzulegen und durch entsprechende Bestätigungen, Urkunden oder ärztliche Bescheinigungen, die sich auf die Zeit der Prüfungsversäumnis beziehen müssen, nachzuweisen sind.

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Ärztliches Attest

Wer wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnimmt oder die Prüfung unterbricht, muss dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die spätestens am Tag der versäumten Prüfung erfolgt ist. Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht nach dem Prüfungstag ausgestellt sein. Sie muss nachvollziehbare Aussagen zu den diagnostischen Verfahren, den erhobenen Befunden, der Diagnose und den Auswirkungen der Erkrankung auf die Leistungsfähigkeit am Prüfungstag enthalten. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin behält sich die Anforderung weiterer ärztlicher Zeugnisse vor.

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Genehmigung/Nichtgenehmigung eines Rücktritts

Wird der Rücktritt von der Prüfung genehmigt, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Wird die Genehmigung nicht erteilt und wird die Prüfung versäumt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

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Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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Fehrbelliner Platz 1
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Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
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(030) 90229-0 (Zentrale)

Fax: (030) 90229-2094

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Ansprechpartnerin

Frau Behnke
Tel.: (030) 90229-2121