Die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt.
Der Antrag ist unter Verwendung des hierfür bereitgestellten Vordruckes bei der zuständigen Behörde des Landes zu stellen, in dem die staatliche Prüfung bestanden wurde. Dies kann frühestens zwei Wochen vor dem letzten Prüfungstermin geschehen.
Bitte beachten Sie dabei, dass die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erst erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen.
Wird die Prüfung wider Erwarten nicht bestanden und muss wiederholt werden, wird empfohlen, den Antrag schriftlich zurückzuziehen, um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden.
Frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung liegt das Zeugnis über die staatliche Prüfung vor
und wird mit der Approbationsurkunde zugestellt.
Anspruch auf die Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut haben nur Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben.
Staatsangehörige aus dem sonstigen Ausland erhalten keine Approbation, sondern auf Antrag eine Urkunde, die Ihnen die abgeschlossene Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/Psychologischen Psychotherapeuten bescheinigt. Ihnen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie nach § 4 des Psychotherapeutengesetzes erteilt werden.
Dem Antrag auf Erteilung der Approbation sind beizufügen:
*tabellarischer Lebenslauf,
Da alle vorstehend genannten Unterlagen im Landesamt für Gesundheit und Soziales verbleiben, sind ggf. die Namensänderungsurkunde, der Staatsangehörigkeitsnachweis sowie ggf. die Promotionsurkunde als amtlich beglaubigte Fotokopie einzureichen. Bei Vorlage der Originale und (gut lesbarer) Kopien ist auch im Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Beglaubigung möglich.
Anerkannt wird nur eine von der zuständigen Behörde ausgestellte, mit Unterschrift und Dienstsiegel versehene Urkunde über die Namensänderung.
Die Urkunde darf keinen einschränkenden Vermerk enthalten (z.B. „Gültig nur für Zwecke der...“).
Bei einer Urkunde mit einer anderen Zeitrechnung müssen die Daten in der hier gültigen Zeitrechnung umgerechnet sein.
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss zusätzlich eine offizielle deutsche Übersetzung beigefügt werden. Erfolgte die Übersetzung im Ausland, ist sie dort durch die entsprechende Behörde überbeglaubigen zu lassen.
Als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit werden ein
Das behördliche Führungszeugnis kann in Berlin bei jeder Meldestelle (Bürgerbüro) beantragt werden. Als Verwendungszweck ist „Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut“ anzugeben und die Meldestelle um unmittelbare Übersendung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu bitten.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.
Die Erklärung über ein mögliches gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren kann auf dem im Internet zur Verfügung gestellten Vordruck abgegeben werden und darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.
Für die ärztliche Bescheinigung kann der im Internet zur Verfügung gestellte Vordruck verwendet werden. Die Bescheinigung muss von einem Kassenarzt oder einem Krankenhausarzt ausgestellt sein und einen entsprechenden Stempelaufdruck tragen. Eine privatärztliche Bescheinigung kann nur anerkannt werden, wenn zusätzlich ein Nachweis der zuständigen Ärztekammer vorgelegt wird, dass der betreffende Arzt über eine Approbation verfügt. Nicht anerkannt werden kann eine Bescheinigung, die von einem Familienmitglied ausgestellt wurde.
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein.
Sofern bereits eine in Berlin erworbene staatliche Anerkennung oder Erlaubnis in einem anderen Medizinal- oder Medizinalfachberuf (z. B. Apotheker/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, med.-techn. Assistent/in, Physiotherapeut/in usw.) vorliegt, ist dies im Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut anzugeben.
Wurde eine Anerkennung oder Erlaubnis in einem anderen Bundesland erteilt, ist eine Kopie dem Antrag beizufügen.
Die Erteilung der Approbation ist nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung.
Die Urkunde wird durch „Förmliche Zustellung“ per Zustellungsurkunde an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Stadtplan
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Telefon:
(030) 90229-0 (Zentrale)
Fax: (030) 90229-2094
E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)
Sprechzeiten
Dienstag und Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7
Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115