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Staatliche Prüfung


Die staatliche Prüfung umfasst:

  • einen bundesweit einheitlichen schriftlichen Teil (erstreckt sich auf Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren) und
  • einen mündlichen Teil (erstreckt sich unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens, das Gegenstand der Ausbildung war, auf folgende Inhalte:
    • Ätiologie, Pathogenese und Aufrechterhaltung von Störungen mit Krankheitswert,
    • theoretische Grundlagen und klinisch-empirische Befunde zu wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren bei Kindern und Jugendlichen,
    • Kriterien der generellen und differentiellen Indikation in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Evaluation von Behandlungsabläufen sowie
    • Theorie und Praxis der Therapeuten-Patienten-Beziehung).

Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der Hinweise dazu zu stellen.

Vordrucke finden Sie hier:
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

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  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

    Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen laden »

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(für alle Dienstgebäude)
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9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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U3, U7

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Ansprechpartnerin

EU-Staatsangehörige mit Studienabschluss in Berlin:
Frau Behnke
Tel.: (030) 90229-2121