Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten diagnostizieren, heilen oder lindern psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sind häufig in eigenen Praxen tätig. Sie arbeiten ebenfalls in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen.
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung, die staatlichen Prüfung und die Berufsausübung sind
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform mindestens drei Jahre (mindestens 4.200 Stunden), in Teilzeitform mindestens fünf Jahre, und besteht aus
Die (staatliche) Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt.
Sie umfasst
Wer in Deutschland die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Berufsausübung ist auch auf Grund einer Erlaubnis zulässig oder als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne von Artikel 50 des EG-Vertrages.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Stadtplan
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Telefon:
(030) 90229-0 (Zentrale)
Fax: (030) 90229-2094
E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)
Sprechzeiten
Dienstag und Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7
Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115