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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Berufsbild und Rechtsgrundlagen


Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten diagnostizieren, heilen oder lindern psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sind häufig in eigenen Praxen tätig. Sie arbeiten ebenfalls in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen.

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung, die staatlichen Prüfung und die Berufsausübung sind

  1. das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)(Externer Link)
  2. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)(Externer Link).

Ausbildung


Die Ausbildung dauert in Vollzeitform mindestens drei Jahre (mindestens 4.200 Stunden), in Teilzeitform mindestens fünf Jahre, und besteht aus

  1. einer praktischen Tätigkeit(Externer Link),
  2. einer theoretischen Ausbildung(Externer Link),
  3. einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen unter Supervision(Externer Link),
  4. einer Selbsterfahrung, die die Ausbildungsteilnehmer zur Reflexion eigenen therapeutischen Handelns befähigt(Externer Link) und
  5. der staatlichen Prüfung(Externer Link).

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung ist
  1. eine an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder
  2. die an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik.

Die Ausbildung wird an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind.

Prüfung


Die (staatliche) Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt.
Sie umfasst

  1. einen schriftlichen Teil(Externer Link) und
  2. einen mündlichen Teil(Externer Link).

Berufsausübung


Wer in Deutschland die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Berufsausübung ist auch auf Grund einer Erlaubnis zulässig oder als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne von Artikel 50 des EG-Vertrages.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude

Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Telefon:
(030) 90229-0 (Zentrale)

Fax: (030) 90229-2094

E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)

Sprechzeiten
Dienstag und Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

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