Anspruch auf Approbation haben grundsätzlich Personen,
EU-Vertragsstaaten die ärztliche Ausbildung beendet haben; allerdings ist eine Einzelfallberatung erforderlich, um zu klären, ob tatsächlich eine der in den EU-Richtlinien genannten Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt ist.
EU-Vertragsstaaten die ärztliche Ausbildung beendet haben, haben grundsätzlich Anspruch auf die Approbation, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben, ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. Der Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt (
Kenntnisstandprüfung). Hier ist eine Einzelfallberatung erforderlich.
Antrag auf Erteilung der ApprobationLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Stadtplan
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Telefon:
(030) 90229-0 (Zentrale)
Fax: (030) 90229-2094
E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)
Sprechzeiten
Dienstag und Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7
Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115