ServiceCenter Schwerbehindertenrecht
Widerspruch, Klage
Merkblatt/ Faltblatt:
Faltblatt "
Antworten auf häufig gestellte Fragen"
Hinweise
- Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde (z. B. Einwurf in den Briefkasten des Adressaten oder persönliche Übergabe), schriftlich beim Versorgungsamt zu erheben. Erst, wenn kein Widerspruch eingelegt wird und diese Frist vorbei ist, wird der Bescheid rechtskräftig.
- Der Widerspruch muss vom Adressaten des Bescheides (oder dessen Bevollmächtigten/Betreuer/gesetzlichen Vertreter) unterschrieben werden.
- Zur Fristwahrung ist der pünktliche Eingang beim Versorgungsamt notwendig, eine Begründung kann nachgereicht werden.
- Die Begründung sollte ausführlich sein und mit neuen ärztlichen Unterlagen gestützt werden, hier kann der behandelnde Arzt auf Diagnosenaufzählungen verzichten und eher die Funktionseinbußen des Antragstellers beschreiben („...was kann der Patient nicht, was ein Gleichaltriger können müsste?“).
- Hält das Versorgungsamt den Widerspruch für begründet, so wird ihm abgeholfen (Abhilfebescheid) und über die dem Antragsteller entstandenen Kosten (Porto, Telefonate, Kopien, Rechtsbeistand usw.) entschieden.
- Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen (...es bleibt also bei der vorherigen Entscheidung), so ergeht ein Widerspruchsbescheid, der begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung (ggf. Klagemöglichkeit vor dem Sozialgericht) versehen ist.
- Alle Nachteilsausgleiche (Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Beiblatt mit und ohne Wertmarke usw.), die der Antragsteller bis dahin hatte, bleiben bis zur Rechtskraft erhalten. Bei Klageerhebung tritt beim Widerspruchsbescheid keine Rechtskraft ein, erst die Erledigung von Klage oder ggf. Berufung führt dann zur Rechtskraft und der damit verbundenen Änderung des Schwerbehindertenstatus.
Internetseite:
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Rechtsgrundlage:
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - §§ 68 ff
Zuständigkeit:
Landesamt Für Gesundheit und Soziales
Kundencenter im Versorgungsamt
Ansprechpartner, Sprechzeiten
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)