ServiceCenter Schwerbehindertenrecht
Beiblatt mit kostenloser Wertmarke
Erforderliche Unterlagen:
- Zweifarbigen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) mit den Merkzeichen G, Gl oder aG auf der Rückseite (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
- Zweifarbigen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) mit den Merkzeichen Bl oder H auf der Rückseite
Formulare/Anträge/ Publikationen
Antragsvordruck mit Einverständniserklärung
Das Faltblatt "Kompakt" befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung
Gebühren:
Hinweise:
- Bei Erstfeststellung mindestens eines der o. g. Merkzeichen wird nach Ausweisausstellung der Antrag für eine kostenlose Wertmarke vergeben.
- Wurde bereits ein Beiblatt mit Wertmarke ausgestellt, geht bei Berechtigung automatisch 4 – 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Wertmarke ein neuer Antrag bzw. Überweisungsträger für die Anschlussmarke zu (…an bekannte Anschrift).
- Achtung: Ein Beiblatt mit Wertmarke kann nur ausgestellt werden, wenn ein gültiger Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.
- Nach Eingang des Antrages wird das Beiblatt umgehend verschickt, das dauert etwa 5-8 Werktage! Sollte diese Zeit überschritten sein, so wenden Sie sich an das KundenCenter!
- Berechtigte mit dem Merkzeichen Bl oder H erhalten auf Antrag die Wertmarke immer kostenlos!
- Bei bestimmten Voraussetzungen können Berechtigte das Beiblatt auf Antrag auch kostenlos erhalten, wenn Sie das Merkzeichen G, Gl oder aG haben:
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ((§§27a und 27d BVG)
Der ausgegebene Antrag des Versorgungsamtes für die Bestätigung der zahlenden Behörde muss ausgefüllt werden. In Ausnahmefällen kann diese Bezugsberechtigung auch anhand von aktuellen Bescheiden und Kontoauszugskopien nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage:
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Internetseite
Näheres erfahren Siehier!
Zuständigkeit:
Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt
Ansprechpartner, Sprechzeiten
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)