Direkt zum Inhalt der Seite springen

ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Tod eines Kunden

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Ggf. Bankverbindung
  • Ggf. Beiblatt mit bezahlter Wertmarke

Gebühren

  • Gebührenfrei

Hinweise

  • Mitteilung über Tod eines Kunden schriftlich mit Kopie der Sterbeurkunde an das Versorgungsamt

  • Rückerstattung einer bezahlten Wertmarke ist ab des auf den Tod folgenden Monats möglich, wenn die Gültigkeit noch mindestens 3 Monate beträgt. Hier muss dann zusätzlich ein schriftlicher Antrag mit dem Original-Beiblatt mit Wertmarke und der Angabe der Bankverbindung an das Versorgungsamt gesandt werden.

  • Tipp: Der Bescheid und der Schwerbehindertenausweis sollte noch für einige Zeit bei den Unterlagen belassen werden, da diese oftmals doch noch benötigt werden.

  • Nach Tod des Antragstellers wird die Akte geschlossen und kein Bescheid mehr erteilt. Sollten die Erben eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht für das Finanzamt benötigen, muss vom zuständigen Finanzamt in Amtshilfe ein Bescheid beim Versorgungsamt verlangt werden.

Internetseite

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV - §§ 69 ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Zuständigkeit

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
Kundencenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


KundenCenter
( Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
(Mittwoch geschlossen)

Telefon: (030) 90229-6464
(Mo - Fr 7 - 19 Uhr)

Telefax: (030) 90229-6095
(Sachgebiete)

E-Mail

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung