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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB


Neu ab 1. September 2011:

  • Es werden keine Streckenverzeichnisse mehr versendet.

Zu den neuen Freifahrtregelungen für schwerbehinderte Menschen


Das Bundesministerium (BMAS) hat mit der DB über den Wegfall des Streckenverzeichnisses verhandelt. Die DB hat sich ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein bereit erklärt, die Freifahrtberechtigung in ihren Zügen ab 1.September 2011 bundesweit anzuerkennen.
Ab dem 1. September 2011 bedeutet das, dass für alle schwerbehinderten Menschen, bei denen bereits die Voraussetzungen für die Freifahrt
Merkzeichen „G“, „GL“, „aG“, „H“ und „BL“ festgestellt wurde:

  • bundesweit die Freifahrtberechtigung in allen Zügen des Nahverkehrs der DB - Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) - in der zweiten Klasse besteht.
Als Nachweis dient der zweifarbige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit gültiger Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr. Das Streckenverzeichnis wird dann bei Kontrollen nicht mehr verlangt.
Die Rechtslage ändert sich durch diese Entscheidung der DB nicht.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter

http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/konzern/im__blickpunkt/freifahrt__fuer__schwerbehinderte__20110621.html(Externer Link)
  • Mobilitätsservicetelefon: 01805-512512 oder auf der Seite der Bahn AG
(http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml?et_cid=940&et_lid=488382)(Externer Link)
  • Das KundenCenter hält die Broschüre "Mobil mit Handicap - Service für mobilitätseingeschränkte Reisende" der Bahn AG bereit.

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Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung