Direkt zum Inhalt der Seite springen

ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

SonderFahrDienst - Taxi-Konto

Erforderliche Unterlagen::

  •  Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "T" auf der Vorderseite

Formulare/ Anträge/ Publikationen:

Hinweise:

  • Ist die berechtigte Person nicht auf Spezial-Fahrzeuge angewiesen, so kann auch über ein Taxi-Konto für die Nutzung „normaler“ Taxen abgerechnet werden!

  • Für die Nutzung des Taxi-Kontos benötigt der Berechtigte eine Magnetkarte! (siehe SonderfahrDienst - Magnetkarte)

  • Die Taxi-Rechnungen sind vom Berechtigten im Taxi zu begleichen (Vorkasse).
  • Die Taxi-Quittungen können für einen Monat gesammelt zur Abrechnung (Kundennummer!)  geschickt (Landesamt für Gesundheit und Soziales, -III E 2-, Postfach 310929, 10639 Berlin) oder im KundenCenter abgegeben werden.

  • Der monatliche Zuschuss zu den Taxifahrten beträgt bis zu 110,- Euro. Es können Taxi-Quittungen bis zu einem Betrag von 150,- Euro eingereicht werden, wobei in jedem Monat eine Eigenbeteiligung von 40,- Euro abgezogen wird!

  • Eine ermäßigte Eigenbeteiligung in Höhe von 20,- Euro gilt für folgende berechtigte Personen:                                                                                                                                      - Sozialhilfe- oder Grundsicherungsempfänger ( SGB XII) 
    - Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) 

    Hier können Taxi-Quittungen in Höhe von 130,- Euro monatlich eingereicht werden! Ausgenommen von der Eigenbeteiligung sind Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten! Sie können Taxi-Quittungen in Höhe von 110,- Euro einreichen!
                                                            
  • Beim erstmaligen Einreichen muss die Bankverbindung angegeben werden und die entsprechenden Nachweise für eine Ermäßigung der Eigenbeteiligung. Danach genügt die Angabe der Kundennummer, die auf der Magnetkarte steht!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Verordnung über die Vorhaltung eines Fahrdienstes

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


KundenCenter
( Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
(Mittwoch geschlossen)

Telefon: (030) 90229-6464
(Mo - Fr 7 - 19 Uhr)

Telefax: (030) 90229-6095
(Sachgebiete)

E-Mail

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung