ServiceCenter Schwerbehindertenrecht
SonderFahrDienst - Taxi-Konto
Erforderliche Unterlagen::
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "T" auf der Vorderseite
Formulare/ Anträge/ Publikationen:
Hinweise:
- Ist die berechtigte Person nicht auf Spezial-Fahrzeuge angewiesen, so kann auch über ein Taxi-Konto für die Nutzung „normaler“ Taxen abgerechnet werden!
- Für die Nutzung des Taxi-Kontos benötigt der Berechtigte eine Magnetkarte! (siehe SonderfahrDienst - Magnetkarte)
- Die Taxi-Rechnungen sind vom Berechtigten im Taxi zu begleichen (Vorkasse).
- Die Taxi-Quittungen können für einen Monat gesammelt zur Abrechnung (Kundennummer!) geschickt (Landesamt für Gesundheit und Soziales, -III E 2-, Postfach 310929, 10639 Berlin) oder im KundenCenter abgegeben werden.
- Der monatliche Zuschuss zu den Taxifahrten beträgt bis zu 110,- Euro. Es können Taxi-Quittungen bis zu einem Betrag von 150,- Euro eingereicht werden, wobei in jedem Monat eine Eigenbeteiligung von 40,- Euro abgezogen wird!
- Eine ermäßigte Eigenbeteiligung in Höhe von 20,- Euro gilt für folgende berechtigte Personen: - Sozialhilfe- oder Grundsicherungsempfänger ( SGB XII)
- Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
Hier können Taxi-Quittungen in Höhe von 130,- Euro monatlich eingereicht werden! Ausgenommen von der Eigenbeteiligung sind Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten! Sie können Taxi-Quittungen in Höhe von 110,- Euro einreichen!
- Beim erstmaligen Einreichen muss die Bankverbindung angegeben werden und die entsprechenden Nachweise für eine Ermäßigung der Eigenbeteiligung. Danach genügt die Angabe der Kundennummer, die auf der Magnetkarte steht!
Rechtsgrundlage:
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Verordnung über die Vorhaltung eines Fahrdienstes
Internetseite:
Näheres erfahren Sie hier!
Zuständigkeit:
Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt
Ansprechpartner, Sprechzeiten
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)