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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

SonderFahrDienst - Magnetkarte

Erforderliche Unterlagen::

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "T" auf der Vorderseite
  • Magnetkarte

Formulare/ Anträge/ Publikationen:

Hinweise:

  • Für die Nutzung des Fahrdienstes benötigt die berechtigte Person eine Magnetkarte!

  • Die Magnetkarte kann nach der Erteilung des Merkmals „T“ im Feststellungsbescheid mit dem dann ausgegebenen Formular beim Versorgungsamt (Landesamt für Gesundheit und Soziales – III E 2 -, Postfach 310929, 10639 Berlin) beantragt werden.

  • Es ist auch möglich, vor der Entscheidung über das Merkmal „T“ eine befristete Berechtigung mit Magnetkarte zu erhalten, wenn aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Leistungsträger (Krankenkasse) die Kosten für Rollstuhl oder Rollator übernommen hat. Dies muss im Antragsformular angekreuzt und mit Kopie nachgewiesen werden. Das ist nur beim erstmaligen Beantragen von „T“ möglich!

  • Die Magnetkarte ist personenbezogen und ist mit Namen und Kundennummer (Aktenzeichen für Abrechnung) versehen

  • Für die Nutzung des SonderFahrDienstes muss eine geringe Eigenbeteiligung gezahlt werden. (siehe SonderfahrDienst - Kosten)

  • Die Magnetkarte muss bei Fahrtantritt vorgelegt werden, da die Fahrtdaten registriert und automatisch zur Abrechnung weitergeleitet werden. Abrechnung mit Auflistung der monatlich durchgeführten Fahrten erfolgt am Monatsende über das Versorgungsamt.
       
  • Ist die berechtigte Person nicht auf Spezial-Fahrzeuge angewiesen, so kann auch über ein Taxi-Konto für die Nutzung „normaler“ Taxen abgerechnet werden! Hier wird keine Magnetkarte bei Fahrtantritt benötigt, da hier Vorkasse geleistet werden muss! (siehe SonderFahrDienst - Taxikonto)

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Verordnung über die Vorhaltung eines Fahrdienstes

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


KundenCenter
( Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
(Mittwoch geschlossen)

Telefon: (030) 90229-6464
(Mo - Fr 7 - 19 Uhr)

Telefax: (030) 90229-6095
(Sachgebiete)

E-Mail

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung