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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Rückwirkende Anerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Formloser Antrag

Formulare/ Anträge/ Publikationen:

(PDF Dokument) Faltbatt „Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Gebühren:

Gebürhrenfrei

Hinweise:

  • „Rückwirkende Anerkennung“ bedeutet, den Zeitpunkt des Beginns einer Schwerbehinderung neu festlegen zu lassen. Der antragsmäßige Beginn ist das Datum des Antragseinganges bei einer Behörde. Es kann aus verschiedenen Gründen wichtig sein (Steuer o.ä.), dass dieser Zeitpunkt ab Beginn einer Erkrankung festgelegt sein muss.
  • Dieser formlose Antrag muss eine Begründung enthalten. Außerdem muss der gewünschte Zeitpunkt anhand von Arztbefunden oder Krankenhausberichten nachgewiesen werden.
  • Bei einem Erstfeststellungsantrag sollte dieses Begehren auf dem Antragsformular vermerkt werden. Der Antrag kann immer gestellt werden, er muss also nicht im Zusammenhang mit einem Verschlimmerungsantrag stehen.
  • Diese Anerkennung wird schriftlich bestätigt und der Schwerbehindertenausweis dann entsprechend ausgestellt bzw. geändert.

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX - §§ 69 ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


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(Sachgebiete)

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"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung