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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Merkzeichen und Merkmale

Formulare/ Anträge/ Publikationen:

Hinweise

  • Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen (bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung) werden Merkzeichen und Merkmale vergeben.
  • Diese werden im Schwerbehindertenausweis dargestellt (Vorder- oder Rückseite)
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen
  • Merkzeichen:
    -
    B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)
    - G (erhebliche Gehbehinderung)
    - aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    - Gl (Gehörlosigkeit)
    - Bl (Blindheit)
    - H (Hilflos)
    - RF (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht
    - 1.Kl (Berechtigung zur Nutzung der 1. Wagenklasse)
  • Merkmale:

    -T (Teilnahmeberechtigung am Berliner SonderFahrDienst)
    - Dauernde Einbuße (Zusatz ab GdB 25 im Bescheid)

Genaue Informationen zu den einzelnen Merkzeichen und -malen aus den jeweiligen Seiten!


Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)




Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


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(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


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(Sachgebiete)

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U3, U7

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Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung