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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Kinder

Erforderliche Unterlagen:

  • Keine


Gebühren:

Gebührenfrei

Hinweise:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres können die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen, daher wird kein Beiblatt mit Wertmarke ausgestellt!
  • Beim Vorliegen des Merkzeichens „B“ (Begleitung) kann immer eine Begleitperson kostenfrei mitfahren!
  • Die Ausstellung eines Zweitausweises und Zweitbeiblattes ist mit schlüssiger Begründung auf Nachfrage möglich!
  • Antragstellung ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig (ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters) möglich!


Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX - §§ 69 ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


KundenCenter
( Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
(Mittwoch geschlossen)

Telefon: (030) 90229-6464
(Mo - Fr 7 - 19 Uhr)

Telefax: (030) 90229-6095
(Sachgebiete)

E-Mail

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung