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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Kfz - Steuerbefreiung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zweifarbiger Schwerbehindertenausweis (grün-orange) mit dem Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" auf der Rückseite

Gebühren:

Gebührenfrei

Hinweise:

  • Kraftfahrzeughalter mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ auf der Rückseite können die Kfz-Steuerbefreiung (100 % des Steuersatzes für ein Fahrzeug) in Anspruch nehmen.

  •  Das Fahrzeug muss auf die berechtigte Person zugelassen sein.

  •  Die Fahrten mit diesem Fahrzeug müssen im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der berechtigten Person stehen.

  •  Für die Vorlage bei der Kfz-Steuerstelle (http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/pankow.html) zur Beantragung wird nur der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen benötigt.

  • Das Beiblatt mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr kann außerdem genutzt werden.    

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV - §§ 69 ff   

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)  

Kraftfahrzeugsteuergesetz - § 3 a

Zuständigkeit:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner/ Sprechzeiten:

(PDF Dokument) Infoblatt des KundenCenters

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


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10639 Berlin


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"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung