ServiceCenter Schwerbehindertenrecht
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
Erforderliche Unterlagen::
- Schwerbehindertenausweis mit zweifarbigem Flächenaufdruck (grün-orange) mit dem Merkzeichen "G" oder "Gl"
- Beiblatt ohne Wertmarke
Gebühren:
Gebührenfrei
Hinweise:
- Kraftfahrzeughalter mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ auf der Rückseite können zwischen der Kfz-Steuerermäßigung (50 % des Steuersatzes für ein Fahrzeug) oder der ermäßigten Nutzung des Personennahverkehrs wählen.
- Dieser Personenkreis hat nur die Wahlmöglichkeit, beides ist nicht möglich!!!
- Für die Vorlage bei der Kfz-Steuerstelle (http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/pankow.html) wird ein Beiblatt ohne Wertmarke mit Angabe des Zeitraumes der Ermäßigung benötigt, das bei Berechtigung vom Versorgungsamt ausgestellt wird.
- Dieses Beiblatt wird nach Sichtung wieder von der Steuerstelle ausgehändigt und muss bei den Unterlagen aufbewahrt werden, da es für alle weiteren Autosteuer-Anmeldungen genutzt werden muss.
- Bei Verlust des Beiblattes ohne Wertmarke muss dieser dem Versorgungsamt gemeldet werden. Es wird dann ein Ersatz ausgestellt.
- Der Wechsel von ermäßigter Nutzung des Personennahverkehrs zur Steuerermäßigung ist jederzeit möglich und muss schriftlich oder im KundenCenter unter Beifügung des Beiblattes mit Wertmarke beantragt werden. Die evt. überzahlte Eigenbeteiligung wird dann ab dem folgenden Monat zurückerstattet (mindestens 15,- Euro).
- Der Wechsel von Steuerermäßigung zu ermäßigter Nutzung des Personennahverkehrs ist ebenfalls immer möglich und muss unter Vorlage des mit einem Lösch-Vermerk (Steuerstelle) versehenen Beiblattes ohne Wertmarke beantragt werden.
Rechtsgrundlage:
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Kraftfahrzeugsteuergesetz - § 3a
Internetseite:
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Zuständigkeit:
Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt
Ansprechpartner, Sprechzeiten
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)