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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Beförderung von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln

Erforderliche Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis mit zweifarbigem Flächenaufdruck (grün-orange)
  • Ggf. Beiblatt mit gültiger Wertmarke

Hinweise:

  • Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ist die Beförderung eines großen Hundes bei Nutzung eines gültigen Beiblattes mit Wertmarke kostenfrei, jeder weitere große Hund benötigt einen Fahrausweis.
  • Kleine Hunde (lt. BVG Katzengröße) werden hier in einem Behältnis (Tasche) generell kostenlos befördert.
  • Blindenführhunde werden beim Vorliegen des Merkzeichen Bl (Blindheit) im Ausweis generell kostenfrei befördert, auch ohne Nutzung eines Beiblattes mit Wertmarke. Hier kann dann zusätzlich eine Begleitperson mitgenommen werden.
  • Im Fernverkehr der DB erstreckt sich die kostenfreie Beförderung auf Blindenführhunde oder Begleithunde. Die Mitnahme des Begleithundes an Stelle einer Begleitperson ist kostenfrei, Blindenführhunde können zusätzlich zu einer Begleitperson mitgenommen werden, außerdem sind diese Hunde von der Maulkorbpflicht in den Zügen befreit.

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff




Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) Infoblatt des KundenCenters

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

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(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


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"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung