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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Gleichstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40

Formulare/ Anträge/ Publikationen:

(PDF Dokument) Antragsformular mit Einverständniserklärungen

Gebühren:

Gebührenfrei

Hinweise:

  • Möglichkeit der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ist gegeben, wenn infolge der Behinderung ein Arbeitsplatz nicht behalten oder nicht erlangt werden kann. Die Gleichstellung muss also benötigt werden!
  • Eine bereits ausgesprochene Kündigung wird nicht durch eine nachträgliche Gleichstellung unwirksam!
  • Mit der Gleichstellung sind Ansprüche aus dem Schwerbehindertenrecht verbunden, jedoch nicht der Zusatzurlaub!
  • Antrag auf Gleichstellung muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX - §§ 69 ff

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


KundenCenter
( Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
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(Sachgebiete)

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U3, U7

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Fehrbelliner Platz:
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"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung