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ServiceCenter Schwerbehindertenrecht

Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in öffentlichen Verkehrsmitteln

Erforderliche Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis mit zweifarbigem Flächenaufdruck (grün-orange)
  • Beiblatt mit gültiger Wertmarke

Hinweise:

  • Bei Nutzung eines zweifarbigen Schwerbehindertenausweises plus Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder einer erworbenen Fahrkarte, können Krankenfahrstuhl und sonstige orthopädische Hilfsmittel unentgeltlich befördert werden. Hierunter zählen alle Arten von Rollstühlen und Gehhilfen sowie besondere Behindertenfahrräder oder Behindertendreiräder, die speziell für Schwerbehinderte hergestellt worden sind.
  • Normale Fahrräder fallen nicht unter diese Hilfsmittel und können daher nicht kostenlos mitgeführt werden.
  • Auch bei Nutzung von einem Beiblatt mit Wertmarke ist die kostenfreie Beförderung von einem Fahrrad nicht eingeschlossen, hier müssen die üblichen Fahrscheine/ Karten gelöst werden.

Internetseite:

Näheres erfahren Sie hier!

Rechtsgrundlage:

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §§69ff

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - §145 Abs.2

Orthopädieverordnung- BVG/ OrthV - §13




Zuständigkeit:

Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt

Ansprechpartner, Sprechzeiten

(PDF Dokument) Infoblatt des KundenCenters

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

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Postfach 31 09 29
10639 Berlin


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"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung