ServiceCenter Schwerbehindertenrecht
Bevollmächtigung/ Betreuung / Gesetzlicher Vertreter
Erforderliche Unterlagen:
- Ggf. Vollmacht (auf das Versorgungsamt Berlin ausgestellt)
- Ggf. Kopie der Bestallungsurkunde
- Ggf. Kopie der Bestellung zum Vormund
Gebühren:
Gebührenfrei
Hinweise:
- Notwendig ist die vollständige Angabe (Name, Adresse, Telefonnummer) des Bevollmächtigten, des Betreuers oder des gesetzlichen Vertreters.
- Nach Eingabe dieser Angaben im PC-System wird sämtlicher Schriftverkehr mit dieser Adresse geführt!
- Unterschiede:
- Bevollmächtigen kann man jede andere volljährige geschäftsfähige Person, die dann anstelle von einem selbst handeln darf. Man kann jedoch jederzeit auch noch für sich selbst handeln!
- Eine Betreuung ist eine mit einer Urkunde amtlich bestätigte Form der Handlungserlaubnis, hier darf in den in der Urkunde angegebenen Bereichen (Gesundheit, Finanzen o.ä.) nur mit dem Betreuer verhandelt werden, und nicht mit dem Kunden selbst! Für die Erledigung von einfacheren Angelegenheiten wie einer Ausweisverlängerung wird eine Erlaubnis des Betreuers benötigt!
- Der gesetzliche Vertreter ist in der Regel Vater oder Mutter, die in Vertretung des minderjährigen Kindes handeln. Es kann aber auch ein Vormund sein, der für sein minderjähriges Mündel handelt. Bei Erreichen der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) endet die gesetzliche Vertretung. Entweder handelt derjenige dann für sich selbst oder es wird eine amtliche Betreuung (s.o.) eingerichtet. Amtlicher Betreuer können dann auch die Eltern sein.
Internetseite:
Näheres erfahren Sie hier!
Rechtsgrundlage:
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX - §§ 69 ff
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Zuständigkeit:
Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt
Ansprechpartner, Sprechzeiten
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)