ServiceCenter Schwerbehindertenrecht
Antragsverlauf
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Unterschriebene Einverständniserklärungen Passbild mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite (kein Papierausdruck / Biometrie nicht nötig!)
- ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus in Kopie
- ggf. Vollmacht / Betreuerausweis (Kopie)
- ggf. ärztliche Unterlagen neueren Datums in Kopie
Formulare/ Anträge/Publikationen:
Antragsformular mit Einverständniserklärungen
Faltbatt „Antworten auf häufig gestellte Fragen“
Gebühren:
Gebührenfrei
Hinweise:
- Antragseingang: Der Antrag kann per Post geschickt, in den Hausbriefkasten des Versorgungsamtes eingeworfen oder bei Beratungsbedarf auch persönlich im Kundencenter abgegeben werden.
- Versenden eines Eingangsbestätigung und ggf. die Anforderung von weiteren Unterlagen (s.o.) oder Angaben.
- Anforderung von ärztlichen Unterlagen der angegebenen Ärzte, Krankenhäuser usw., sofern diese nicht in ausreichender Qualität beigefügt waren.
- Die Schwerbehindertenakte wird nach Überprüfung auf Vollständigkeit dem Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes zur Stellungnahme (nach Aktenlage) oder ärztlichen Begutachtung (Untersuchung) übersandt.
- Nach Rücklauf befindet sich in der Akte eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten, die im Sachgebiet geprüft werden müssen.
- Bei schlüssigem Prüfungsergebnis wird der Bescheid gefertigt und abgesandt-
Internetseite:
Näheres erfahren Sie hier!
Rechtsgrundlage:
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX - §§ 69 ff
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Zuständigkeit:
Landesamt Für Gesundheit und Soziales
KundenCenter im Versorgungsamt
Ansprechpartner, Sprechzeiten
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/infoblatt_kc.pdf
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)