Junge Menschen

Soziale Eingliederung durch finanzielle und sonstige Hilfen

In der für Jugend zuständigen Abteilung des für den Wohnort zuständigen Bezirksamtes bietet die Behindertenhilfestelle Beratung und Hilfe für behinderte Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr an. Wenn neben der Eingliederungshilfe auch Erziehungshilfe benötigt wird, ist diese Stelle für einen jungen Volljährigen bis zum 21., in Ausnahmefällen sogar bis zum 27. Lebensjahr, zuständig. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Eingliederungshilfe in Form von ambulanten, therapeutischen und pädagogischen Hilfen im Einzelfall oder in Gruppen.

Angebote der Frühförderung und Sozialpädiatrie orientieren sich an den individuellen Erfordernissen der behinderten Kinder und berücksichtigen das Alter des Kindes ebenso wie Art und Grad der Behinderung. Solche Leistungen werden von Fachleuten erarbeitet und von verschiedenen Trägern angeboten. Informationen erhalten Sie bei den bezirklichen Gesundheitsämtern Kinder- und Jugendgesundheitsdienst; Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst).

Auch die Kinder- und Jugendambulanzen/ Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ) freier Träger nehmen Aufgaben der Frühförderung wahr. Nähere Informationen erteilt Ihnen die Koordinationsstelle der Kinder- und Jugendambulanzen/SPZ beim Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg, Friedbergstr. 39, 14057 Berlin unter der Telefonnummer 823 80 63 oder auf der Website: http://www.kja-spz-berlin.de . Die KJA/SPZ freier Träger bieten durch interdisziplinäre Teams pädagogisch-psychologische und medizinisch-therapeutische Hilfen für Kinder mit Behinderung und deren Eltern schon vor Eintritt in Krippe und Kindergarten, in der Kindertagesstätte (Kita) selbst sowie beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule an.

Kinder mit Behinderungen in Kindertagesstätten

Kinder mit Behinderung haben – wie alle Kinder – einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Tageseinrichtung, in der diese Kinder ggf. auch zusätzlich einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten.
Die Betreuung und Förderung in einer Tageseinrichtung (Kita der Eigenbetriebe oder Kitas in freier Trägerschaft) erfolgt ganz überwiegend in Integrationsgruppen, so dass auch bei Anspruch auf erhöhten Förderbedarf das behinderte Kind durchaus in seinem vertrauten Umfeld verbleiben kann.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die am Wohnort zuständigen bezirklichen Gesundheitsämter (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst; Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst), beim Bezirksamt bzw. auch das ansässige Jugendamt.

Notwendige medizinisch-therapeutische Begleitung und Betreuung der Kinder mit Behinderung in Integrations- und zum Teil in Sondergruppen der Kitas leisten die berlinweit vorhandenen Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ). Kontakt über die Koordinationsstelle; Adresse und Homepage, siehe vorheriger Absatz).
Die interdisziplinären Teams stehen unter fachärztlicher Leitung (Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit ggf. Zusatzausbildungen in Neuropädiatrie und/oder Psychotherapie) und sind mit Psychologen, Sozialpädagogen, therapeutischem und (heil)-pädagogischem Fachpersonal ausgestattet. Die Betreuung erfolgt „vor Ort“ in der Kindertagesstätte und/oder in den Räumen der jeweiligen KJA/SPZ. Für die Behandlung in einer KJA/SPZ ist die Vorstellung des Kindes beim Kinderarzt notwendig. Der Kinderarzt befürwortet ggf. die Behandlung mit Übergabe eines Überweisungsscheines an die Familie.

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/ (* Kinder mit Behinderungen)

Freizeitangebote für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien

Grundsätzlich stehen alle öffentlich geförderten Freizeitangebote in Berlin auch jungen Menschen mit Behinderung offen. Zusätzliches Personal, das als Ansprechpartner für die speziellen Bedürfnisse der behinderten jungen Menschen zur Verfügung steht, kann von den meisten Einrichtungen noch nicht finanziert werden. Über das Stadtgebiet verteilt gibt es einige integrative Freizeitangebote freier Träger. Das sind z. B. Integrationsprojekte, die offene Jugendarbeit für behinderte und nicht behinderte junge Menschen anbieten;
Discoveranstaltungen in Jugendfreizeitheimen, die vor allem von geistig und mehrfachbehinderten jungen Menschen als Ersatz für die kommerziellen Diskotheken besucht werden, die aber selbstverständlich auch Nichtbehinderten offen stehen.
Integrative Kursangebote unter dem Motto „Jugend im Museum“.

Ferienbetreuung und -reisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden durch verschiedene freie Träger angeboten und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es werden angeboten:
Reisen in den Schulferienzeiten zusammen mit Nichtbehinderten
Ferienbetreuung mit Übernachtung im Brandenburger Umland bei anderweitiger Unversorgtheit während der Schulferienzeiten (nur für Kinder und Jugendliche mit Behinderung)
Tagesferienbetreuung im Berliner Stadtgebiet bei anderweitiger Unversorgtheit während der Schulferienzeiten (nur für Kinder und Jugendliche mit Behinderung)
Reisen für Gruppen aus Tagesstätten und anderen Einrichtungen, teilweise auch zusammen mit Nichtbehinderten.

Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten

Viele Berliner Schulen haben besondere Förderschwerpunkte für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Ein entsprechendes Schulverzeichnis mit Suchfunktion stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung.
Im Internet finden Sie es unter folgender Adresse:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/sonderpaedagogische-foerderung/

Hier ein Überblick über weiterführende Schulen und Berufsschulen für junge Menschen mit Behinderung (Sonderberufsschulen):

Berufsschule mit sonderpädagogischen Aufgaben:

  • Annedore-Leber-Schule (Neukölln-Britz)
  • August-Sander-Schule (Friedrichshain-Kreuzberg)
  • Comenius-Schule (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Lohschmidt-Schule (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Konrad-Zuse-Oberschule (Pankow / Niederschönhausen)

Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt einschl. beruflichem Teil:

  • Biesalski-Schule (Steglitz-Zehlendorf / Dahlem)
  • Carl-von-Linné-Schule (Lichtenberg)
  • Toulouse-Lautrec-Schule (Reinickendorf / Wittenau)

Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbeeinträchtigung Gehörlosigkeit / Hörbehinderung

  • Ernst-Adolf-Eschke-Schule (Waldschulallee 29, 14055 Berlin)
  • Margarete – von – Witzleben-Schule (Palisadenstraße 76, 10243 Berlin) – gymnasiale Oberstufe
  • Reinfelder Schule (Maikäferpfad 30, 14055 Berlin)

Blindheit / Sehbehinderung

  • Johann-A.-Zeune-Schule und Berufsfachschule Dr. Silex (Steglitz-Zehlendorf)

Studium

Eine kompetente Beratung Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bietet das Studentenwerk Berlin.
Die Beratungsstelle des Studentenwerkes steht für die Schaffung von angemessenen Bedingungen für ein chancengleiches Studium. Es wird eine vertrauliche, unbürokratische und rasche Hilfestellung in sozialer Verantwortung gegenüber den zu beratenden Personen geboten. Diese Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Beratung und Unterstützung zu den Themen:

Studienplatz-Zulassung unter Berücksichtigung von Härtefällen, zum Beispiel bei Behinderung und chronischen Erkrankungen,
Vergabe der Integrationshilfen, wie z.B. Studienassistenz oder technische Hilfen im Studienalltag für Blinde, Seh- und Hörgeschädigte sowie Dolmetscher für Gehörlose,
Verzeichnis der Studentenwohnheime mit Hinweisen zu Wohnmöglichkeiten für Studierende, die einen Rollstuhl benutzen oder Unterstützung bei der Organisation der täglichen Assistenz/Pflege benötigen,
Information über angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende.
Behinderte Studierende, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten, können über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus BaföG bekommen, wenn die Überschreitung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Während der behinderungsbedingten Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuss.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks:
Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin, Tel. 93939-70

Die Beratungsstelle „Beratung Barrierefrei Studieren“ (BBS) des Studentenwerk Berlin für behinderte und chronisch kranke Studierende bietet eine Beratung in
  • sozialrechtlichen Fragen
  • Hilfe, Organisation und Finanzierung der Unterstützung in Studium und Alltag
  • Gewährung technischer und personeller Hilfen
  • Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • der Bewältigung persönlicher Probleme und in Krisensituationen
  • psychosozialen Fragen

Die Beratungsstelle hat zudem die Aufgabe, behinderten Studierenden Integrationshilfen nach dem Berliner Hochschulgesetz zur Verfügung zu stellen. Dort können Anträge auf Integrationshilfen wie Studienassistenz, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher, Büchergeld oder technische Hilfsmittel gestellt werden.

Um gleich zu Studienbeginn die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der „Beratung Barrierefrei Studieren (BBS)“ sowie mit der jeweiligen Behindertenbeauftragten der Hochschule Kontakt aufzunehmen.

Für Studierende der TU, UdK, Hertie School, HDPK, PFH und IPU:
Beatrix Gomm
Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin
Telefon: 939 39 – 84 16, Fax: 939 39 – 84 04
E-Mail: bbs.hardenbergstr@studentenwerk-berlin.de
Sprechzeiten: Di 10.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

Für Studierende der FU und EFB:
Dominique Illing
Thielallee 38 (Dahlem), 14195 Berlin
Telefon: 939 39 – 90 20, Fax: 939 39 – 9061
E-Mail: bbs.thielallee@studentenwerk-berlin.de
Sprechzeiten: Mi 10.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

Für Studierende der HU, KHB, HfM, HfS:
Anne Bloom
Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin (Friedrichshain)
Telefon: 939 39 – 84 41, Fax: 939 39 – 84 47
E-Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de
Sprechzeiten: Do 10.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

Für Studierende der ASH und Beuth HS, HTW, HWR und Charité
Beate Domrös
Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin
Telefon: 939 39 – 84 42, Fax: 939 39 – 84 47
E-Mail: bbs.fmp@studentenwerk-berlin.de
Sprechzeiten: Do 10.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
http://www.studentenwerk-berlin.de

Für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind auch die Behindertenbeauftragten der Hochschulen zuständig:
Freie Universität (FU)
Georg Classen (EG, Raum 103)
Iltisstr. 1, 14195 Berlin
Telefon: 838 – 552 92, Fax: 838 – 545 11
E-Mail: georg.classen@fu-berlin.de
Internet:www.fu-berlin.de/service/behinderung
Sprechzeiten: Di 9.30 – 12.30 und nach Vereinbarung

Servicestelle für sehbehinderte und blinde Studierende der FU:
Iltisstr. 1, 14195 Berlin (UG, Raum 004)
Telefon: 838 -521 22, Fax: 838 -545 11
E-Mail: braille@zedat.fu-berlin.de
Internet:www.fu-berlin.de/service/blind
Sprechzeiten: Mi 12:30 – 14.30 Uhr und nach Vereinbarung

Humboldt Universität (HU)
Jochen O.Ley
Unter den Linden 6, 10099 Berlin, Studierenden-Service-Center , Raum 1058 und 1053 B.
Sprechstunde:
Dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr in Raum 1053 B
Bitte melden Sie sich beim Infopoint im SSC an.
Tel.: 2093-70257
Fax: 2093 – 70261
E-Mail: behindertenberatung@uv.hu-berlin.de

Technische Universität (TU)
Mechthild Rolfes
Straße des 17.Juni 135, 10623 Berlin (Hauptgebäude / Raum H71)
Tel: 314 -256 07, Fax: 314 – 248 05
E-Mail: behindertenberatung@tu-berlin.de
Internet: http://www.studienberatung.tu-berlin.de
Sprechzeiten: Di 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung