Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Schwerbehinderung - Sonderfahrdienst - Magnetkarte
Für die Teilnahme am Sonderfahrdienst benötigen Sie eine personenbezogene Magnetkarte. Die Ausstellung der Magnetkarte erfolgt durch das Versorgungsamt. Mit Hilfe der Magnetkarte werden der Name und die Berechtigungsnummer elektronisch erfasst. Es ist darauf zu achten, dass die Magnetkarte vor Fahrtbeginn im Fahrzeug durch das Lesegerät gezogen wird.
Wenn die Magnetkarte abhanden gekommen oder beschädigt ist, bekommen Sie einen Ersatz ausgestellt.
Voraussetzungen
-
Teilnahmeberechtigung für den Berliner Sonderfahrdienst
Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen. Dazu gehört auch die befristete Nutzungsberechtigung.
Zugangskriterium ist das Merkmal „T“ (Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst). Es erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis).
Dieses Merkmal wird ausschließlich vom Versorgungsamt festgestellt.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Magnetkarte
Das Antragsformular wird vom Versorgungsamt nur bei Vorliegen der Voraussetzung zugesandt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.