Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 9028-5080
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Video-Termine 14:00-16:00 Uhr (über Kontaktformular)
  • Donnerstag

      Video-Termine 10:00-12:00 Uhr (über Kontaktformular)

      im Kundencenter (nur mit Termin)

      Donnerstag 04.04.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 18.04.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 02.05.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 16.05.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 06.06.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 20.06.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 04.07.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 18.07.2024 12:00-15:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung

Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.

Voraussetzungen

  • Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung für das Schwerbehinderten-Feststellungs-Verfahren
    (unter "Formulare")
    • Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
    • Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
    • Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
    • Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
  • ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
    Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde
    • Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
    • Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.

Chat

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