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Verpflichtungserklärung nach § 68 sowie nach § 66 und § 67 des Aufenthaltsgesetzes (Besuchsaufenthalte und Geschäftsreisen)

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Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25 Euro

Rechtsgrundlagen

Publikationen

Weiterführende Links

Zuständige Behörden

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsführer anzeigen.