Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Gebrauchtfahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter.

Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.

Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen Ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie unter "Wunschkennzeichen online" (unter "Weiterführende Informationen").

Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.

Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
    Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht ergibt aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug.
  • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
    • Ausweis(e) der Geschäftsführung in Kopie
    • Gewerbe-Anmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.

Gebühren

  • 19,60 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Für Sie zuständig

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