Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe)

Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe

Da Fahranfänger überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind, werden sie durch den Gesetzgeber in besonderer Weise beobachtet. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Schon bei dem ersten schwerwiegenden Verstoß oder bei zwei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Durch die angeordnete Teilnahme an einem ASF kann man keine Punkte abbauen. Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe der Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht nachgekommen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
  • Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisbehörde eine weitere schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weitere weniger schwerwiegende Auffälligkeiten bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, (freiwillig) innerhalb von zwei Monaten (Zweimonatsfrist) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Sollte der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der für die Teilnahme an einer verkehrpsychologischen Beratung eingeräumten Frist (Zweimonatsfrist) erneut eine weitere schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weniger schwerwiegende Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit begangen haben, ist ihm, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine eventuelle Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führt zu keiner veränderten Sachlage.
  • Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Restprobezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis (der Neuerteilung geht ein behördlicher oder gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit voraus) erneut eine schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weniger schwerwiegende Auffälligkeiten, wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Voraussetzung:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
  • Anordnung durch die Verwaltungsbehörde
Durchführung:
  • Gruppensitzung mit mind. 6 bis 12 Teilnehmern
  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten innerhalb von 2 – 4 Wochen
  • Fahrprobe von 30 Minuten mit einem Fahrzeug der Klasse mit dem der Verstoß begangen wurde

Es sind bei begründetem Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde nach Genehmigung auch Einzelseminare möglich.

Ein Aufbauseminar kann in jeder Fahrschule, die über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügt, absolviert werden. Ein Seminar darf jedoch erst stattfinden, sofern mindestens 6 Teilnehmer vorhanden sind. Informieren Sie sich daher unverzüglich bei der von Ihnen gewählten Fahrschule, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie die Teilnahme an dem angeordneten Seminar innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nachweisen können. Um sich über Aufbauseminare zu informieren, können Sie sich im Internet unter www.fahrlehrerverband-berlin.de oder telefonisch unter der Rufnummer 75 49 18 0 an den Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. wenden.

Ein Punkteabbau ist durch das angeordnete ASF nicht möglich. Siehe hierzu Verkehrspsychologische Beratung.

Verkehrspsychologische Beratung

Die Beratung findet als Einzelgespräch statt und kann gegebenenfalls durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Betroffene erhält eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Aufstellung der verkehrspsychologischen Berater im Land Berlin ist der Verwarnung beigefügt.